Findus Hausverwaltung Berlin

Ihre Hausverwaltung Berlin und Brandenburg

Leistungsspektrum unserer Hausverwaltung

Kompetent, ganzheitlich und vertrauensvoll

Eine Hausverwaltung ist eine Sache des Vertrauens. Als Hausverwaltung in Berlin definieren wir für uns Kompetenz, Vertrauen und eine ganzheitliche Betreuung als das A und O. Wir sehen uns als Service-Dienstleister: Ihre Ansprechpartner*innen rund um Ihre Immobilie. Effiziente und ganzheitliche Konzepte, die sich für Sie auszahlen, stehen bei uns im Vordergrund.

Für Vermieter*innen

Sie haben Eigentum in Berlin und möchten die Hausverwaltung wechseln? Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Immobilien­verwaltung

Ob ein reines Mietshaus, ein Gewerbekomplex oder ein Mischobjekt: Wir stehen Ihnen als Hausverwaltung in Berlin zur Betreuung Ihrer Objekte zur Verfügung. Sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich profitieren Sie von unserem Knowhow.

Für Mieter*innen

Kann ich eigenständig einen Nachmieter suchen? Und wie bewerbe ich mich auf eine freie Wohnung? Unsere Seite für Mieter*innen klärt Sie über alles Wissenswerte auf.

Mietangebote

Aktuell verfügbare Miet- und Gewerbeeinheiten.

Wir vermieten und verwalten Wohnungen, Büros und Gewerbeeinheiten in Berlin und Brandenburg. Sofern Sie sich auf der Suche nach einem neuen zu Hause befinden oder Geschäftsräume mieten möchten, sind Sie hier genau richtig. Schauen Sie sich unsere Angebote in Ruhe an. Bei Fragen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Das sagen Kunden über unsere Hausverwaltung

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

Lukas Wonschik
Lukas Wonschik
2022-12-20
Schade, dass man die Hausverwaltung nicht mit umziehen lassen kann! Schnelle und kompetente Lösungen waren immer geboten. Jeder Mieter kann sich über die Betreuung freuen.
M. K.
M. K.
2022-11-29
Hier fühle ich mich gut betreut. Vielen Dank an Frau Pauer und ihr Team für die stets zuverlässige Einsatzbereitschaft… so stelle ich mir die Betreuung einer Hausverwaltung vor. Mit bestem Gewissen vergebe ich hier volle Punktzahl !
Leonie T
Leonie T
2022-11-17
Professionell, freundlich, reagiert schnell und kümmert sich- empfehlenswerte Hausverwaltung 🙂
Thomas Lewerenz
Thomas Lewerenz
2022-11-03
Ein tolles Team, mit sehr viel Fachkompetenz, zügiger und stets freundlicher Bearbeitung der Anliegen. Es gibt viel Vertrauen von solchen Mitarbeiterinnen betreut zu werden.
Da May
Da May
2022-10-27
Sven Weller
Sven Weller
2022-10-05
Es ist nicht leicht sich auf seine Hausverwaltung zu verlassen. Hier kann man es als Eigentümer ohne Einschränkungen mit viel Kompetenz und Servicewillen.
Jochen Heinrich
Jochen Heinrich
2022-08-23
Super Hausverwaltung! Toller und schneller Service und freundliche Hilfe!
Thomas Andraschke
Thomas Andraschke
2022-08-11
Hallo…erstmal vorne weg, ich bin kein Mensch der Hausverwaltungen in die Höhe heben will, aber man muss auch mal gute Worte lassen…wenn es so ist. Egal wann man bei FINDUS anruft, man hat immer einen kompetenten Mitarbeiter/ Mitarbeiterin der sich dem Problem annimmt und versucht eine schnelle Lösung zu finden und dabei noch freundlich ist. SELTENHEIT IN BERLIN. Ich kann die Hausverwaltung guten Gewissens weiter empfehlen. Da können sich andere HausVerwaltungen, mal ein Scheibchen abschneiden oder vielleicht auch zwei. Macht weiter so!
Gunnar Jung
Gunnar Jung
2022-08-02
Sehr kompetente Hausverwaltung, die unglaublich schnell reagiert und neben dem Eigentümer auch den Mieter im Blick hat. Weiter so.

Findus Hausverwaltung Berlin - ein eingespieltes Team

Die Findus Hausverwaltung GmbH stellt sich vor.

Den meisten Eigentümer*innen fehlt die Zeit, sich ausgiebig um ihre Immobilie zu kümmern. Wir freuen uns, dass wir uns als kompetentes Team bei Ihnen vorstellen dürfen. Zusammen können wir auf mehrere Jahrzehnte Erfahrung in der Immobilienbranche zurückgreifen. Tiefgreifende Fachkenntnisse im Immobilienbereich und eine ausgezeichnete Struktur und Organisation zeichnen unser Team aus.

Josephine Pauer
Geschäftsführende Gesellschafterin
Josephine Pauer
Geschäftsführende Gesellschafterin

Seit mehr als 9 Jahren gehört die Betreuung von Wohn-, Gewerbe- und Mischobjekten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften zu dem Aufgabenbereich von Frau Pauer. Neben ihrer Fachkompetenz, festigt Sie das Team mit ihrer strukturierten Denkweise.

Katrin Köhn
Verwalterin
Katrin Köhn
Verwalterin

Frau Köhn ist seit 1995 in der Immobilienbranche und betreut seither Wohn-, Gewerbe- und Mischobjekte. Ihre Tätigkeit hat bisher auch die Zwangsverwaltung umfasst. Sie verstärkt das Team mit ihrer Fachkompetenz und einem hohen Maß an Erfahrung.

Michael Brendel
Gesellschafter
Michael Brendel
Gesellschafter

Unternehmer und Gesellschafter bei der Findus Hausverwaltung GmbH.

FAQ - Hausverwaltung Berlin und Brandenburg

Fragen und Antworten zum Mietverhältnis.

Mietverträge bzw. Mietverhältnisse sind manchmal eine komplizierte Angelegenheit. Gerade in Schadensfällen oder bei Wohnungswechseln entstehen häufig viele Fragen. Als Hausverwaltung stehen wir Ihnen mit unserem kompetenten Team bei allen Unklarheiten zur Verfügung. In diesem Abschnitt haben wir häufig gestellte Fragen für Sie beantwortet. 

Grundsätzlich ist eine Hausverwaltung dafür da, eine Immobilie zu erhalten und zu bewirtschaften. Wir übernehmen für Immobilieneigentümer*innen alle Aufgaben, die Sie andernfalls selber machen müssten. Zu den Kernaufgaben einer Hausverwaltung gehören unter anderem: 

  1. Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen 
  2. Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses
  3. Führen eines eigenen Hauskontos im Namen und für die Eigentümer*innen
  4. Überwachung der Mietzahlungen
  5. Korrespondenz mit Gewerken, Versorgern, Dienstleistern und Ämtern
  6. Durchführung einer ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung 

Die beiden Hauptaufgabengebiete einer Hausverwaltung sind die technische Verwaltung und die kaufmännische Verwaltung. Bei einer WEG gehört beispielsweise auch eine Einberufung, Durchführung und Organisation von Eigentümerversammlungen zum Aufgabenbereich.

Das Gemeinschaftseigentum umfasst Flächen, Teile, Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Wohngebäudes, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen und von selbigen genutzt werden. Zu den gemeinschaftlichen Flächen zählen z. B. das Treppenhaus oder der Vorgarten. Gemeinschaftliche Anlagen, die der gemeinsamen Nutzung und Versorgung obliegen, befinden sich meist im Heizungskeller. Hier sind Wasserpumpen, Heiz- und Ölkessel zu nennen, die alle Bewohner des Hauses versorgen. Kurz zusammengefasst: Alle Flächen und Gerätschaften, die gemeinsam genutzt werden, bezeichnet man als Gemeinschaftseigentum. Welche Teile Ihrer Einheit zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören, richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen und ggf. Sondervereinbarungen in der Teilungserklärung.

Nach den gesetzlichen Grundlagen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Bis zum vorgenannten Termin haften Sie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung der Nutzungsgebühr. Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchten, sollten Sie sich um Nachmieter*innen kümmern. Zunächst bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um die aktuellen Mietkonditionen in Erfahrung zu bringen. Anschließend können Sie uns gerne Nachmieter*innen vorschlagen. Potenzielle Nachmieter*innen müssen uns vollständige Bewerbungsunterlagen zur Bonitätsprüfung zukommen lassen und der Bonitätsprüfung zustimmen. Es besteht seitens der Eigentümer*innen und auch der Hausverwaltung allerdings keine Pflicht, die vorgeschlagenen Nachmieter*innen zu akzeptieren. Sofern die Bonitätsprüfung erfolgreich abgelaufen ist, bestehen in der Regel keine Probleme, die Zustimmung der Vermieter*in zu erlangen. Die Findus Hausverwaltung in Berlin arbeitet hier gewissenhaft und lösungsorientiert.

Als Hausverwaltung sind wir bestrebt, dass ein friedliches Miteinander in den Wohngebäuden herrscht. Natürlich treten auch ab und zu unangebrachte Verhaltensweisen hervor. Wir empfehlen Ihnen zunächst ein offenes und klärendes Gespräch mit dem betroffenen Nachbar zu suchen. Sollte sich die Angelegenheit nicht klären, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir sehen bei einer ersten Beschwerde meistens von Abmahnungen ab und versuchen über ein Gespräch die Mieter*in zu einer Besserung zu bewegen. Sofern ein freundlicher Appell nicht ausreicht, oder der Verstoß gegen die Hausordnung zu gravierend ist, werden wir bei anhaltenden Störungen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wenn sich alle Bewohner an die Hausordnung halten, steht einem friedlichen Miteinander nichts im Weg.

Wir bemühen uns, die Nebenkostenabrechnung aus dem abgelaufenen Jahr schnellstmöglich zu erstellen. Leider ist die Erstellung der Nebenkostenabrechnung nicht von uns allein abhängig. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt teilweise durch Dritte Personen. Hier kann es unter Umständen mal zu Verzögerungen kommen. Darüber hinaus sind wir auch abhängig von Fachunternehmen oder regionalen Netzbetreibern, die zu bestimmten Zeitpunkten notwendige Daten übermitteln und Schlussrechnungen stellen. Darüber hinaus kann es auch bei den Eigentümer*innen zu Verzögerungen kommen, sofern die Hausverwaltung gewisse Daten abfragt oder Zugänge benötigt. Eine fristgemäße Erstellung und Zustellung der Nebenkostenabrechnung muss bis zum 31.12. (sofern kalenderjährliche Abrechnung) eines Jahres erfolgen. Wir möchten Ihnen die Nebenkostenabrechnung jedoch möglichst frühzeitig zusenden.

Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet ein Verwalter während oder am Ende eines Wirtschaftsjahres aus, ist der neue Verwalter für die Abrechnung zuständig. Ausnahme: Sollte die Jahresabrechnung zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig gewesen sein, ist auch der vorherige Verwalter für die Erstellung der Jahresabrechnung zuständig. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet. Die Jahresabrechnung ist erst nach einer angemessenen Frist fällig. In der Regel beträgt die Frist 3 Monate, höchstens jedoch 6 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Die Abrechnungspflicht betrifft den Verwalter, der zum Zeitpunkt der Entstehung die Pflicht durch das Verwalteramt innehat.

Unser Immobilien-Blog

Alles Wissenswerte rund um unsere Hausverwaltung Berlin

Unser Blog liefert spannende Artikel rund um das Thema Immobilien. Wenn Sie als Mieter*in mehr über das Thema Mietrecht und über Rechte und Pflichten erfahren möchten, sind Sie auf unserem Blog genau richtig. Hier klären wir Sie ausführlich und detailreich auf.

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