Hausverwaltung wechseln
Sie möchten die Hausverwaltung für eine Wohnanlage in Berlin wechseln? Wie das geht, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in dem folgenden Blogartikel.
Leistungen, auf die Sie sich verlassen können
Gerade Eigentümer*innen, die Wohnungen als Kapitalanlage besitzen, können sich nicht um alle Belange der Immobilie kümmern. Sie möchten eine dauerhafte und professionelle Lösung für die Vermietung, Buchhaltung, Mahnwesen und Abrechnungen? Diese Aufwände übernehmen wir im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung (SEV) für Ihre Immobilie in Berlin sehr gerne.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen
Ihre WEG wird bereits durch uns verwaltet und Sie suchen nach einer Sondereigentumsverwaltung für Ihre Eigentumswohnung in Berlin? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.
Weshalb eine Hausverwaltung sinnvoll ist
Die Verwaltungstätigkeit hat sich in den vergangenen Jahren zu einer komplexen Angelegenheit entwickelt. Immer mehr Eigentümer*innen suchen nach einer kompetenten Hausverwaltung, um einen Teil der Verantwortung und Aufgabenstellungen abzugeben. In der Tat gestaltet sich die Bestellung einer Hausverwaltung als zeitsparend und effektiv. Mit der Findus Hausverwaltung haben Sie zukünftig keine Mühen im Hinblick auf Mietrecht, Kommunikation mit Mieter*innen oder Nebenkostenabrechnungen.
Wir handeln in Ihrem Sinne
Sowohl im Hinblick auf Vertragssituationen mit anderen Unternehmen als auch bei Streitigkeiten mit Behörden oder Mieter*innen: Wir stehen Ihnen zur Seite und handeln in Ihrem Sinne. Wir achten darauf, dass für alle Beteiligten sinnvolle und korrekte Wartungsverträge abgeschlossen werden. Außerdem beantworten wir auch Ihre Fragen hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen.
Wir sind Ihre Kontaktpersonen in Berlin
Eigentümer*innen können häufig nicht direkt vor Ort sein. Bei Schadensfällen oder Modernisierungsmaßnahmen sind Sie häufig auf die Aussagen von Drittpersonen angewiesen, die in der Regel ihre eigenen Interessen verfolgen. Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen in Berlin und können bei Bedarf schnell vor Ort sein und Ihnen eine professionelle und fachgerechte Rückmeldung zukommen lassen.
Bei juristischen Fragen auf dem neuesten Stand
Rechtsstreitigkeiten sind Situationen, die sich Eigentümer*innen grundsätzlich nicht wünschen. Dennoch lassen Sie sich nicht immer vermeiden. Im Falle von ausbleibenden Mietzahlungen oder komplizierten Modernisierungsvorhaben, können Sie auf unsere Rechtskenntnisse zählen! Sofern sich keine außergerichtliche Einigung erzielen lässt, unterstützen wir Sie gerne mit kooperierenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.
Fragen und Antworten zur Sondereigentumsverwaltung Berlin
Die Sondereigentumsverwaltung ähnelt der klassischen Mietverwaltung. Allerdings ist die Hausverwaltung bei der Sondereigentumsverwaltung ausschließlich für das beauftragte Sondereigentum zuständig. Diese Tatsache ergibt Konstellationen, die sich von der klassischen Mietverwaltung unterscheiden. In diesem Abschnitt klären wir Sie gerne über einige Inhalte auf.
Das Sondereigentum beschreibt Flächen in einer Wohnanlage, die ausschließlich von den ausgewählten Mieter*innen oder Eigentümer*innen genutzt wird. Dies trifft auf die eigene Wohnung bzw. Immobilie zu. Die Sondereigentumsverwaltung schließt aber verwaltende Tätigkeiten im Hinblick auf Gemeinschaftsflächen (Flur, Garten etc.) aus. Das heißt: Bei der Sondereigentumsverwaltung kümmern wir uns ausschließlich um die technischen und kaufmännischen Belange Ihres Eigentums. Konkret suchen wir für Sie bei Leerstand neue Mieter*innen und übernehmen die gesamte Kommunikation. Auch in technischer Hinsicht sind wir in Schadensfällen oder bei Reparaturmaßnahmen Ihre Ansprechpartner*innen. Innerhalb einer Wohnanlage können wir für mehrere Wohnungen, die sich in Ihrem Eigentum befinden, die Sondereigentumsverwaltung übernehmen.
Eigentümer*innen von Immobilien können aus zeitlichen Gründen nicht alle Verwaltungsaufgaben kontinuierlich übernehmen. Darüber hinaus sind Eigentumswohnungen eine sinnvolle Kapitalanlage. Als Anleger*in ist man aber nicht ortsgebunden, sodass häufig die Nähe zur Eigentumswohnung fehlt. In Schadensfällen, bei Mieterwechseln oder Modernisierungsmaßnahmen kann die Entfernung zur Immobilie ein entscheidender Nachteil sein. Darüber hinaus wird es für viele Eigentümer*innen komplex, wenn es um rechtliche Fragen oder Streitigkeiten geht. Eine professionelle Sondereigentumsverwaltung kann all diese Aufgaben problemlos übernehmen und steht mit Ihnen auf Wunsch jederzeit in Kontakt. Außerdem sparen Sie enorm viel Zeit, indem Sie die aufwändigen Tätigkeiten an die Hausverwaltung abgeben.
Ja, selbstverständlich haben Sie an dieser Stelle ein Mitspracherecht. Sofern wir Nachmieter*innen suchen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation und vereinbaren Besichtigungstermine. Anschließend müssen die Interessenten uns Selbstauskünfte bzw. Bonitätsauskünfte zukommen lassen. Sobald diese Angelegenheit geklärt ist, informieren wir Sie über die neuen Mieter*innen. Aus langjährigen Erfahrungen in der Immobilienbranche klären wir Sie gerne über die Mietpreise bestimmter Regionen in Berlin auf. Der durchschnittliche Mietpreis einer Region und der Zustand des Objektes beeinflussen die finanziellen Hintergründe potenzieller Mietinteressenten. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Grundsätzlich möchten wir bei Nachmieter*innen für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung anstreben.
Grundsätzlich haben Sie als Eigentümer*in eine Instandsetzungspflicht und müssen demnach etwaige Schäden im Sondereigentum bezahlen. Auch wenn der Schaden im Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ausgeht, besteht kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme seitens der WEG. Das Verschulden muss der WEG zweifelsfrei nachgewiesen werden. Sofern die WEG keine Schuld am Schaden trägt, bleibt nur noch die Möglichkeit, den Schaden über die Wohngebäudeversicherung abzuwickeln. Der Versicherungsumfang richtet sich nach der zugrunde liegenden Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung. Üblicherweise sind Schäden wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm und Elementar versichert.
Bei einem Wasserschaden sollte zunächst einmal die Ursache gefunden werden. Stammt der Wasserschaden aus der Wohnung eines anderen Eigentümers, ist dieser auch verantwortlich, die entstandenen Schäden in Ihrer Wohnung zu beseitigen. Wenn der Wasserschaden aus Ihrer Wohnung stammt, sind Sie als Eigentümer*in für die Schadensbehebung verantwortlich. In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung der WEG den entstandenen Schaden. Ob Mieter*innen den Schaden verursacht haben oder schlichtweg ein defektes Wasserrohr schuld hat, spielt eine untergeordnete Rolle. Als Eigentümer*in sind Sie verpflichtet, die Wohnung und ggf. die Wohnung anderer Personen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Wir überprüfen jeden Schaden individuell und unterscheiden zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Erforderliche Dokumente und Unterlagen reichen wir gerne bei der jeweiligen Versicherung ein.
An dieser Stelle lässt sich nur schwer eine zuverlässige Aussage treffen. Wasserschäden können “nur” 2.000 € kosten. Es ist aber auch keine Seltenheit, dass es zu Rechnungsbeträgen von über 50.000 € kommt. Ein schnell entdecktes Leck an einem Wasserrohr sollte schnell repariert sein und die Kosten im unteren vierstelligen Bereich halten. Kommt es zu echten Flutkatastrophen, können die Schäden sehr schnell hohe fünfstellige Bereiche erreichen. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, welche Folgeschäden das Wasser anrichtet. Wird bei einem Rohrbruch auch die Decke und das Parkett eines Nachbarn beschädigt, ist der entstandene Schaden um ein Vielfaches höher. Üblicherweise werden solche Schäden von den Wohngebäudeversicherungen übernommen.
Unser Blog-Angebot für Mieter*innen und Eigentümer*innen
In unserem Blog behandeln wir exklusive Themen aus der Immobilienbranche. Spannende Artikel liefern sowohl Anleger*innen und Eigentümer*innen als auch Mieter*innen einen erstklassigen Einblick in aktuelle Themen. Schauen Sie gerne mal vorbei. Hier geht es zu unserem Blog.
Sie möchten die Hausverwaltung für eine Wohnanlage in Berlin wechseln? Wie das geht, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in dem folgenden Blogartikel.
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