Hausverwaltung wechseln
Sie möchten die Hausverwaltung für eine Wohnanlage in Berlin wechseln? Wie das geht, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in dem folgenden Blogartikel.
Ihr Immobilien-Partnerunternehmen in Berlin
Unsere Mietverwaltung ist maßgeschneidert und zukunftsorientiert. In der Kommunikation mit Bewohnern verstehen wir uns als empathische Dienstleister, die eine gesunde Nähe und Sympathie aufbauen. Dabei verlieren wir Ihre Interessen nie aus dem Auge. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit unserer Mietverwaltung in Berlin entlasten können.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Mit wenigen Klicks das Kontaktformular ausfüllen und unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
So funktioniert Hausverwaltung in Berlin
Eine Wohnanlage in Berlin erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen aus der Immobilienbranche. Wir sind sehr stolz, dass unserem Team über drei Jahrzehnte Erfahrung in der kaufmännischen Immobilienverwaltung zur Verfügung stehen. Fundierte Fachkenntnisse und zahlreiche berufsspezifische Qualifikationen runden unser Erfahrungsspektrum ab. Kompetent und zuverlässig betreuen wir Ihre Immobilie und übernehmen die Kommunikation mit anderen Gewerken.
Wir sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild
Wie auch im Lebensalltag gilt auch bei Immobilien: Der erste Eindruck zählt! Ein ansprechender und sauberer Vorgarten in Berlin wirkt anziehend und einladend. Ein gepflegtes Erscheinungsbild der Wohnanlage stimmt auch die Bewohner positiver und animiert, mit den Gemeinschaftsflächen sorgfältig umzugehen. Wir tragen unseren Teil zu einer gepflegten Immobilie mit viel Leidenschaft bei.
Damit Ihre Zahlen immer stimmen
Neben der laufenden Mietenbuchhaltung, der Anlage und Führung von Mietkautionskonten sowie einem kontinuierlichen Forderungsmanagement liefern wir ein regelmäßiges Reporting (Monats-, Quartals- und Jahresabrechnung) gegenüber Vermieter*innen/Eigentümer*innen. Wir nutzen die professionelle Hausverwaltersoftware Karthago, wodurch wir stets aktuelle, transparente und übersichtliche Berichte und Kontoinformationen zur Verfügung stellen können.
Stets erreichbar
Als Mietverwaltung wollen wir für Sie und auch für die Mieter*innen gut erreichbar sein. Dafür steht Ihnen unser Team täglich zur Verfügung. Sowohl per Mail als auch per Telefon können Sie zu den angegebenen Geschäftszeiten Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sind bestrebt, eine gewisse Nähe zu unseren Kunden aufzubauen und stehen nachhaltiger Kommunikation positiv gegenüber.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.
Sie haben noch Fragen?
Unser FAQ-Kapitel soll Ihnen helfen, häufig gestellte Fragen vorab zu beantworten. Die Mietverwaltung ist ein komplexes Thema – sowohl Eigentümer*innen als auch Mieter*innen können hier schnell den Überblick verlieren. Ihre Frage fehlt? Dann freuen wir uns, wenn Sie per Mail oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen.
Grundsätzlich ist die Verwaltertätigkeit gegenüber den Eigentümer*innen unter Berücksichtigung einer ordnungsgemäßen Verwaltung auszuüben. Darüber hinaus verfügen wir als Hausverwaltung über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die wir Ihnen auf Wunsch jederzeit nachweisen können. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist in angemessener Höhe abgeschlossen, sodass etwaige Haftungsschäden beglichen werden können. Als Hausverwaltung haften wir für die Verletzung wesentlicher Pflichten, auch Kardinalspflichten genannt. Eine Verletzung wesentlicher Pflichten liegt vor, sofern Leib, Leben und Gesundheit durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet wurden. Haftungsansprüche gegenüber dem Verwalter, die über die Versicherungssumme des jeweiligen Schadens hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Zunächst sind Sie verpflichtet, der Hausverwaltung alle Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Hausverwaltung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Unter anderem sind folgende Unterlagen von Relevanz:
Darüber hinaus müssen Sie uns über alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedürfnisse in Kenntnis setzen. Ihnen bekannte Gefahrenlagen und ggf. erforderliche Vorsichtsmaßnahmen, gilt es ebenfalls der Verwaltung mitzuteilen. Des Weiteren sind sie verpflichtet, die finanziellen Mittel für eine ordnungsgemäße Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Sollte es sich um einen Verwalterwechsel handeln, sollten diese Pflichten von der Vorverwaltung übernommen werden. Zu guter Letzt ist eine konkrete Weisung auf Anfrage der Hausverwaltung von verpflichtender Relevanz.
Generell laufen unsere Hausverwaltungsverträge über 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern keine Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende, seitens einer Partei, schriftlich vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn wesentliche Vertragspflichten einer Partei für die Dauer von mindestens 2 Monaten ausbleiben. Dazu muss ein unzumutbarer Zustand herrschen. Die außerordentliche Kündigung greift auch, sofern das Vermögen einer Vertragspartei einem Insolvenzverfahren unterzogen ist. Sollte das Verwaltungsobjekt zum Verkauf stehen, können sowohl Eigentümer*innen als auch Verwalter*innen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hier beträgt die Frist 3 Monate zum Monatsende. Das Sonderkündigungsrecht ist spätestens 2 Wochen nach dem Eigentumswechsel auszuüben.
Je nach Objekt können differenzierte Vergütungsmodelle vereinbart werden. Dies liegt im Ermessen der Verwaltung und erfolgt unter Absprache mit dem Vertragspartner. Die folgenden drei Varianten sind möglich:
Neben den genannten fixen Vergütungen kommen Sondervergütungen hinzu. Für die Geschäftsführung, kaufmännische und technische Sachbearbeiter*innen sowie sonstige Mitarbeiter*innen, fallen unterschiedliche Stundensätze bei gesonderten Verwaltertätigkeiten an. Ab einer bestimmten Beauftragungssumme berechnen wir eine weitere Verwaltervergütung in Höhe von 5% der Auftragssumme, für die Einholung von Angeboten, Auftragsvergabe, Baubegleitung und Abnahme zwecks gesonderter Modernisierungs- bzw. Baumaßnahmen.
Nach Beendigung eines Verwaltervertrages bestehen für die Hausverwaltung gegenüber den Eigentümer*innen einige Pflichten. Unter anderem sind folgende Unterlagen zurückzugeben:
Darüber hinaus muss die Hausverwaltung die Jahresabrechnung der Betriebskosten erstellen, sofern das Vertragsverhältnis nach dem 01.05. eines Jahres endet. Diese Verpflichtung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Anteilige Abrechnungszeiträume, ohne Bestehen eines Verwaltervertrages, sind in gesonderter Form zu vergüten.
Der Aufgabenbereich der kaufmännischen Verwaltung ist vielfältig. Nachstehend haben wir Ihnen die wesentlichen Aufgaben zusammengefasst:
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Sie möchten die Hausverwaltung für eine Wohnanlage in Berlin wechseln? Wie das geht, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in dem folgenden Blogartikel.
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