Hausverwaltung wechseln
Sie möchten die Hausverwaltung für eine Wohnanlage in Berlin wechseln? Wie das geht, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in dem folgenden Blogartikel.
Ihr Immobilien-Partnerunternehmen in Berlin
Unsere Mietverwaltung ist maßgeschneidert und zukunftsorientiert. In der Kommunikation mit Bewohnern verstehen wir uns als empathische Dienstleister, die eine gesunde Nähe und Sympathie aufbauen. Dabei verlieren wir Ihre Interessen nie aus dem Auge. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit unserer Mietverwaltung in Berlin entlasten können.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf. Mit wenigen Klicks das Kontaktformular ausfüllen und unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
So funktioniert Hausverwaltung in Berlin
Eine Wohnanlage in Berlin erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen aus der Immobilienbranche. Wir sind sehr stolz, dass unserem Team über drei Jahrzehnte Erfahrung in der kaufmännischen Immobilienverwaltung zur Verfügung stehen. Fundierte Fachkenntnisse und zahlreiche berufsspezifische Qualifikationen runden unser Erfahrungsspektrum ab. Kompetent und zuverlässig betreuen wir Ihre Immobilie und übernehmen die Kommunikation mit anderen Gewerken.
Wir sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild
Wie auch im Lebensalltag gilt auch bei Immobilien: Der erste Eindruck zählt! Ein ansprechender und sauberer Vorgarten in Berlin wirkt anziehend und einladend. Ein gepflegtes Erscheinungsbild der Wohnanlage stimmt auch die Bewohner positiver und animiert, mit den Gemeinschaftsflächen sorgfältig umzugehen. Wir tragen unseren Teil zu einer gepflegten Immobilie mit viel Leidenschaft bei.
Damit Ihre Zahlen immer stimmen
Neben der laufenden Mietenbuchhaltung, der Anlage und Führung von Mietkautionskonten sowie einem kontinuierlichen Forderungsmanagement liefern wir ein regelmäßiges Reporting (Monats-, Quartals- und Jahresabrechnung) gegenüber Vermieter*innen/Eigentümer*innen. Wir nutzen die professionelle Hausverwaltersoftware Karthago, wodurch wir stets aktuelle, transparente und übersichtliche Berichte und Kontoinformationen zur Verfügung stellen können.
Stets erreichbar
Als Mietverwaltung wollen wir für Sie und auch für die Mieter*innen gut erreichbar sein. Dafür steht Ihnen unser Team täglich zur Verfügung. Sowohl per Mail als auch per Telefon können Sie zu den angegebenen Geschäftszeiten Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sind bestrebt, eine gewisse Nähe zu unseren Kunden aufzubauen und stehen nachhaltiger Kommunikation positiv gegenüber.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.
Dario Lanz2023-10-19Freundlicher, schneller und unkomplizierter Kontakt. Ich fühle mich hier gut als Mieter betreut.
Thorsten Ludwig2023-10-18Wir als Dienstleister PITNAS GmbH arbeiten sehr gerne mit der Findus Hausverwaltung zusammen. Die Kommunikation und das miteinander ist immer sehr gut und freundlich. Wir freuen uns immer wieder bei neuen Projekten zu unterstützen in der IT.
Uta Martin2023-09-26Die Findus Hausverwaltung kümmert sich seit 6 Monaten um unsere Immobilie und dies zu unserer größten Zufriedenheit. Professionalität, Kompetenz und Zuverlässigkeit sind die wichtigsten Merkmale dieser Firma. Frau Pauer ist überaus engagiert und steht bei jedem Problem mit mit ihrem Know-How zur Verfügung. In jeder Hinsicht zu empfehlen!
SASPERELLA aka Saskia Baumgart2023-05-20Danke für diese superschnelle Reaktionszeit & sehr gute Betreuung, liebe Frau Pauer! Das fühlt sich gut an und ist extrem hilfreich.
Lovro Rogina2023-04-12Super schnell, unkompliziert und professionell. Erreichbarkeit ist hervorragend und haben wir als Mieter wirklich zu schätzen gelernt.Danke.
Gabriela Jaloux2023-03-29Kompetente und zuverlässige Hausverwaltung, gut erreichbar und immer freundlich bei allen Anliegen. Bei Frau Pauer und Ihrem Team fühlt man sich gut aufgehoben.
Lu Weepunkt2022-12-20Schade, dass man die Hausverwaltung nicht mit umziehen lassen kann! Schnelle und kompetente Lösungen waren immer geboten. Jeder Mieter kann sich über die Betreuung freuen.
M. K.2022-11-29Hier fühle ich mich gut betreut. Vielen Dank an Frau Pauer und ihr Team für die stets zuverlässige Einsatzbereitschaft… so stelle ich mir die Betreuung einer Hausverwaltung vor. Mit bestem Gewissen vergebe ich hier volle Punktzahl !
Leonie T2022-11-17Professionell, freundlich, reagiert schnell und kümmert sich- empfehlenswerte Hausverwaltung 🙂
Thomas Lewerenz2022-11-03Ein tolles Team, mit sehr viel Fachkompetenz, zügiger und stets freundlicher Bearbeitung der Anliegen. Es gibt viel Vertrauen von solchen Mitarbeiterinnen betreut zu werden.
Sie haben noch Fragen?
Unser FAQ-Kapitel soll Ihnen helfen, häufig gestellte Fragen vorab zu beantworten. Die Mietverwaltung ist ein komplexes Thema – sowohl Eigentümer*innen als auch Mieter*innen können hier schnell den Überblick verlieren. Ihre Frage fehlt? Dann freuen wir uns, wenn Sie per Mail oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen.
Grundsätzlich ist die Verwaltertätigkeit gegenüber den Eigentümer*innen unter Berücksichtigung einer ordnungsgemäßen Verwaltung auszuüben. Darüber hinaus verfügen wir als Hausverwaltung über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die wir Ihnen auf Wunsch jederzeit nachweisen können. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist in angemessener Höhe abgeschlossen, sodass etwaige Haftungsschäden beglichen werden können. Als Hausverwaltung haften wir für die Verletzung wesentlicher Pflichten, auch Kardinalspflichten genannt. Eine Verletzung wesentlicher Pflichten liegt vor, sofern Leib, Leben und Gesundheit durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet wurden. Haftungsansprüche gegenüber dem Verwalter, die über die Versicherungssumme des jeweiligen Schadens hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Zunächst sind Sie verpflichtet, der Hausverwaltung alle Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Hausverwaltung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Unter anderem sind folgende Unterlagen von Relevanz:
Darüber hinaus müssen Sie uns über alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedürfnisse in Kenntnis setzen. Ihnen bekannte Gefahrenlagen und ggf. erforderliche Vorsichtsmaßnahmen, gilt es ebenfalls der Verwaltung mitzuteilen. Des Weiteren sind sie verpflichtet, die finanziellen Mittel für eine ordnungsgemäße Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Sollte es sich um einen Verwalterwechsel handeln, sollten diese Pflichten von der Vorverwaltung übernommen werden. Zu guter Letzt ist eine konkrete Weisung auf Anfrage der Hausverwaltung von verpflichtender Relevanz.
Generell laufen unsere Hausverwaltungsverträge über 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern keine Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende, seitens einer Partei, schriftlich vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn wesentliche Vertragspflichten einer Partei für die Dauer von mindestens 2 Monaten ausbleiben. Dazu muss ein unzumutbarer Zustand herrschen. Die außerordentliche Kündigung greift auch, sofern das Vermögen einer Vertragspartei einem Insolvenzverfahren unterzogen ist. Sollte das Verwaltungsobjekt zum Verkauf stehen, können sowohl Eigentümer*innen als auch Verwalter*innen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hier beträgt die Frist 3 Monate zum Monatsende. Das Sonderkündigungsrecht ist spätestens 2 Wochen nach dem Eigentumswechsel auszuüben.
Je nach Objekt können differenzierte Vergütungsmodelle vereinbart werden. Dies liegt im Ermessen der Verwaltung und erfolgt unter Absprache mit dem Vertragspartner. Die folgenden drei Varianten sind möglich:
Neben den genannten fixen Vergütungen kommen Sondervergütungen hinzu. Für die Geschäftsführung, kaufmännische und technische Sachbearbeiter*innen sowie sonstige Mitarbeiter*innen, fallen unterschiedliche Stundensätze bei gesonderten Verwaltertätigkeiten an. Ab einer bestimmten Beauftragungssumme berechnen wir eine weitere Verwaltervergütung in Höhe von 5% der Auftragssumme, für die Einholung von Angeboten, Auftragsvergabe, Baubegleitung und Abnahme zwecks gesonderter Modernisierungs- bzw. Baumaßnahmen.
Nach Beendigung eines Verwaltervertrages bestehen für die Hausverwaltung gegenüber den Eigentümer*innen einige Pflichten. Unter anderem sind folgende Unterlagen zurückzugeben:
Darüber hinaus muss die Hausverwaltung die Jahresabrechnung der Betriebskosten erstellen, sofern das Vertragsverhältnis nach dem 01.05. eines Jahres endet. Diese Verpflichtung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Anteilige Abrechnungszeiträume, ohne Bestehen eines Verwaltervertrages, sind in gesonderter Form zu vergüten.
Der Aufgabenbereich der kaufmännischen Verwaltung ist vielfältig. Nachstehend haben wir Ihnen die wesentlichen Aufgaben zusammengefasst:
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