WEG-Verwaltung

Ihre WEG-Verwaltung Berlin und Brandenburg

Dienstleistungen

Die WEG-Verwaltung Ihres Vertrauens

Für die Findus Hausverwaltung in Berlin stehen die Menschen im Mittelpunkt. In einer Wohnungsgemeinschaft (WEG) kommen verschiedene Menschen zusammen, die in Bezug auf die Wohnanlage unterschiedliche Meinungen haben. Wir handeln stets im gemeinschaftlichen Interesse und beweisen mit Empathie und Geschick einen kompromissorientierten Lösungsweg, der am Ende alle Eigentümer*innen zufrieden stellt.

Eigentümerversammlung & Beiratssitzung
Mindestens einmal jährlich berufen wir eine Eigentümerversammlung ein, um neue Beschlüsse zu fassen und ggf. Umstände in Bezug auf die Immobilie gemeinsam zu verbessern. Die gefassten Beschlüsse werden ordnungsgemäß protokolliert und Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus nehmen wir auf Wunsch an der Beiratssitzung mindestens einmal jährlich teil.
Technische Verwaltung
Wir organisieren und planen alle erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Zwecks Reparatur und Modernisierung sind wir froh, auf unsere hervorragenden Partnerunternehmen aus Berlin zurückgreifen zu können. Gerne lassen wir Sie von unserem ausgezeichneten Netzwerk profitieren. Erstklassige Fachunternehmen sorgen dafür, dass der Wert Ihrer Immobilie steigt bzw. erhalten bleibt.
Buchhaltung & Reporting
Wir bewirken und nehmen alle Zahlungen und Leistungen entgegen. Dazu gehören auch Gelder der Eigentümergemeinschaft und das Vermögen Dritter. Natürlich fordern wir auch Lasten- und Kostenbeiträge an, sofern es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt. Auch rückständige Hausgelder haben wir im Blick und schöpfen im Rahmen der Vorschriften alle Möglichkeiten aus, um das Haushaltskonto im Soll zu halten.
Begehung & Betreuung
Wir begehen ihre Wohnanlage mindestens einmal im Jahr. Auf Wunsch oder bei Bedarf begehen wir die Immobilie auch häufiger. Im Rahmen einer Objektbegehung kümmern wir uns um Instandsetzungs- und Instand­haltungsnotwendigkeiten. Dies ist hinsichtlich Wertsteigerung und Werterhaltung für jede WEG von enormer Bedeutung. Dennoch verlieren wir im Hinblick auf Reparatur- und Modernisierungs­maßnahmen nie den Wirtschaftsplan aus den Augen.
Abrechnung
Das Erstellen einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans gehört zu unseren Kernkompetenzen. Hier ist es uns wichtig, alle gesetzlichen Fristen einzuhalten und Ihnen die Abrechnung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf den Wirtschaftsplan stehen wir für maßgeschneiderte Konzepte, die auf Ihre Wohnanlage zugeschnitten sind.

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Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen

Ihre WEG denkt über einen Verwalterwechsel nach? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir betreuen Ihre Immobilie in Berlin sehr gerne.

Zertifizierte Hausverwalter Berlin

Kompetenz und Empathie

Bei der WEG-Verwaltung stehen ein menschliches Miteinander und eine effiziente Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse im Vordergrund. Dank unserer Erfahrung in der Immobilienbranche können wir maßgeschneiderte Konzepte zur Wertsteigerung und Werterhaltung ganzheitlich verwirklichen.

Außerdem: Wir sind nach § 26a eine zertifizierte Hausverwaltung für WEGs. Darüber hinaus sind wir Mitglied im VdiV, dem Verband für Immobilienverwalter in Berlin und Brandenburg.

Unsere empathische Vorgehensweise sorgt für die Zufriedenheit aller WEG-Mitglieder*innen. Vereint, ergeben die beiden Fähigkeiten aus Kompetenz und Empathie, Ihre ideale WEG-Hausverwaltung in Berlin.

Zuverlässigkeit und Vertrauen

Ihre Berliner Wohnanlage haben wir stets im Blick

Wir freuen uns, die Wohnanlage der WEG bei der jährlichen Objektbegehung im Beisein des Beirats besuchen zu können. Zuverlässig und mit Passion lernen wir Ihre Wohnanlage kennen und verschaffen uns schrittweise einen Überblick über die Stärken und Schwächen der Immobilie. Die Stärken der Immobilie sollten möglichst erhalten bleiben – bei den Schwächen kümmern wir uns gerne um wertsteigernde Maßnahmen.

Instandhaltung und Instandsetzung

Profitieren Sie von unseren Partnerunternehmen

Die florierende Auftragslage im Handwerk lässt einen schnellen Termin zur Lösung instandhaltender Maßnahmen, häufig nicht zu. Wir pflegen seit rund einem Jahrzehnt hervorragende Partnerschaften mit Handwerksunternehmen in Berlin. Damit können wir bei einem Reparaturbedarf schnell reagieren und für zuverlässige Lösungen sorgen. So kommt Ihre Wohnanlage schnell wieder in Schuss!

Abrechnungsservice

Fristgerecht, übersichtlich und verständlich

Wir legen viel Wert darauf, dass die Erstellung der Hausgeldabrechnung fristgerecht und gemäß der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Wir stellen den Eigentümer*innen eine übersichtliche und verständliche Hausgeldabrechnung zur Verfügung. Unsere Darstellungen der Haus- und Betriebskosten, inkl. der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage und dem Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen, sind professionell angefertigt.

Kundenstimmen zur Mietverwaltung Berlin

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

FAQ - WEG-Verwaltung Berlin-Brandenburg

Fragen und Antworten zur WEG Verwaltung Berlin.

Wer als WEG eine neue Hausverwaltung bestellt, muss die Interessen und Fragen vieler Menschen vertreten bzw. beantworten. Was muss eine Hausverwaltung zwingend einhalten? Welche Befugnisse haben die Verwalter*innen? Und mit welchen Kosten müssen wir pro Jahr rechnen? Verständliche Fragen, die wir Ihnen gerne in diesem Kapitel gerne vorab beantworten. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Die Pflichten der Hausverwaltung ergeben sich aus der vorliegenden Teilungserklärung, den Beschlüssen der Wohnungseigentümer*innen und den gesetzlichen Vorschriften. Die Hausverwaltung ist in technischer Bestandserhaltung, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht verpflichtet, alles dafür zu tun, um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Zuständig ist die Hausverwaltung für das Gemeinschaftseigentum und das gemeinschaftliche Verwaltungsvermögen. Darüber hinaus sind die Verwalter*innen verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen der WEG sorgfältig aufzubewahren. Die Findus Hausverwaltung Berlin strebt hier grundsätzlich einen elektronischen bzw. digitalen Weg zur Aufbewahrung der Unterlagen an. Wir handeln im Namen der WEG und stehen Ihnen auf Wunsch auch gegenüber Behörden, Drittpersonen und Gerichten beratend zur Seite.

Der Verwalter darf die WEG-Verträge (z. B. Versicherungs-, Hausmeister-, Wartungs-, Reinigungs- und Lieferungsverträge) abschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vollziehen. Des Weiteren hat die Hausverwaltung weitere Befugnisse: 

  • Zahlungen und Leistungen entgegennehmen 
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan erstellen
  • Wohnanlage regelmäßig begehen 
  • Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, gemäß Wirtschaftsplan und/oder Beschluss
  • Bei Gefahr im Verzug: Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, unabhängig vom Wirtschaftsplan. 
  • Eigentümerbeschlüsse durchführen und Hausordnung überwachen
  • Regelmäßige Kontrollen der beauftragten Handwerksunternehmen (z. B. Hausmeister, Gärtner, Reinigungsdienst) 
  • Jährliche Eigentümerversammlungen vorbereiten, einberufen und leiten 
  • Teilnahme an einer Beiratssitzung
  • Beschlussprotokolle verfassen und zur Verfügung stellen
  • Steuerberater*in beauftragen, falls die WEG festes Personal (z. B. Hausmeister oder Gärtner) wünscht

Die Hausverwaltung kann den Verwaltungsvertrag nicht ohne triftigen Grund kündigen. Grundsätzlich beginnt das Vertragsverhältnis zum bestellten Zeitpunkt und endet nach Ablauf der Verwalterbestellung automatisch. Hierfür bedarf es keine gesonderte Kündigung. Sollte eine Wiederbestellung der Hausverwaltung erfolgen, verlängert sich der Vertrag auf die genannte Bestellungszeit. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist für beide Parteien nur aus wichtigem Grund möglich. Somit kann die fristlose Kündigung seitens der Hausverwaltung lediglich in der Eigentümerversammlung oder gegenüber dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats ausgesprochen werden. Als professionelle Hausverwaltung möchten wir Ihre Wohnanlage in Berlin betreuen und halten uns o. g. Maßnahmen ausschließlich für unzumutbare Umstände vor.

Die Hausverwaltung erhält eine vereinbarte Grundvergütung, die pro Sonder- und Teileigentum und Garage bzw. Stellplatz aufgeteilt ist. Mit dieser monatlichen Grundvergütung ist die reguläre Verwaltertätigkeit beglichen. Hier sind beispielsweise Portokosten und die Durchführung zur Einberufung der jährlichen WEG-Versammlung eingeschlossen. Darüber hinaus sind hier auch die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von laufenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abgedeckt. Dies betrifft auch die dazugehörigen Vergabegespräche und Baustellenbesprechungen sowie Kontrolle und Überwachung der Baumaßnahmen. Größere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden mit einer prozentualen Sondervergütung in Rechnung gestellt. Außerdem sind auch die Kosten für die Jahresabrechnung und die Erstellung eines Wirtschaftsplans in der monatlichen Grundvergütung enthalten. Andere Leistungen, wie z. B. die Teilnahme an mehreren Beiratssitzungen im Jahr werden gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Die Findus Hausverwaltung Berlin erhält eine vereinbarte monatliche Pauschale
  2. Die Findus Hausverwaltung Berlin erhält eine vereinbarte Vergütung pro Einheit
  3. Prozentuale Verwaltungsvergütung aus der Jahresnettosollmiete, geknüpft an eine monatliche Mindestvergütung

Neben den genannten fixen Vergütungen kommen Sondervergütungen hinzu. Für die Geschäftsführung, kaufmännische und technische Sachbearbeiter*innen sowie sonstige Mitarbeiter*innen, fallen unterschiedliche Stundensätze bei gesonderten Verwaltertätigkeiten an. Ab einer bestimmten Beauftragungssumme berechnen wir eine weitere Verwaltervergütung in Höhe von 5% der Auftragssumme, für die Einholung von Angeboten, Auftragsvergabe, Baubegleitung und Abnahme zwecks gesonderter Modernisierungs- bzw. Baumaßnahmen.

Die Bestellung des Verwalters erfolgt in einer ordentlichen oder außerordentlichen Eigentümerversammlung. Hier erfolgt eine Abstimmung, sodass der zukünftige Verwalter durch Stimmenmehrheit ermittelt wird. In der Theorie kann es sich hierbei um eine externe Hausverwaltung oder um einen Eigentümer handeln. Der Verwalter kann für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren bestellt werden. Die meisten WEGs entscheiden sich für eine professionelle Hausverwaltung. Die Gründe für die Bestellung einer externen Hausverwaltung liegen auf der Hand: Die Hausverwaltertätigkeit ist ein komplexes und umfangreiches Aufgabengebiet, welches in großen oder mittelgroßen Wohnanlagen kaum für Einzelpersonen zu bewerkstelligen ist. Der zeitliche und inhaltliche Aufwand ist für die meisten Menschen nicht zu stemmen. 

Sofern Eigentümer*innen in der Eigentümerversammlung mehrheitlich dazu bestellt worden ist, können auch Eigentümer*innen  als Hausverwalter*innen tätig sein. Auch hier gelten die gleichen Bestimmungen, Verpflichtungen und Rahmenbedingungen gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Vor einigen Jahrzehnten waren Eigentümer*innen, die Verwaltungstätigkeiten übernommen hatten, noch häufiger zu sehen. Mittlerweile ist eine solche Konstellation bei Immobilien in Berlin nur noch selten der Fall. Die Verpflichtungen und Aufwände für Verwalter haben eine schwierige und aufwändige Entwicklung genommen. Die Vielzahl der Aufgaben überschreitet die zeitlichen Verfügbarkeiten der meisten Eigentümer*innen. In Berlin gibt es einige kleine Wohnanlagen mit 6 bis 8 Wohneinheiten, die von Eigentümer*innen verwaltet werden. Bei kleinen Immobilien ist der zeitliche Aufwand nicht ganz so hoch.

Findus WEG-Verwaltung Blog

Neues aus unserem Blog

Sie möchten gerne mehr über unsere alltägliche Arbeit erfahren? Dann laden wir Sie recht herzlich auf unsere Blogseite ein. Hier behandeln wir spannende Themen in der Immobilienbranche. Nette Artikel informieren Sie über aktuelle Geschehnisse und Veränderungen. Darüber hinaus lernen Sie über diesen Weg unser Team noch genauer kennen. Hier geht es zu unserem Blog.

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