Hausverwaltung Neukölln

Kompetent, ganzheitlich und vertrauensvoll

Als Eigentümer*in einer Immobilie in Berlin oder Brandenburg steht Ihnen die Findus Hausverwaltung engagiert, fachkundig und verantwortungsvoll zur Seite. Schnelle Bearbeitungszeiten und eine gute Verfügbarkeit haben für uns einen besonders hohen Stellenwert. Bei der Bewirtschaftung Ihres Eigentums haben wir Methoden zur Werterhaltung sowie zur Wertsteigerung permanent im Blick, wodurch Sie sich entspannt anderen Dingen widmen und die Weiterentwicklung Ihres Objekts gelassen beobachten können.

Mietverwaltung Neukölln

Gerade in der Mietverwaltung ist es wichtig, ein gutes Gespür für verschiedene Menschen zu haben. Aus diesem Grund wählen wir professionelle Fachkräfte aus, die Ihre Immobilie bestmöglich bewirtschaften und suchen nach Mieter*innen, die optimal zu Ihrem Objekt passen.

WEG-Verwaltung Neukölln

Da jede Immobilie und jede Eigentümergemeinschaft auf ihre eigene Art und Weise organisiert ist, sind wir auf die Entwicklung maßgeschneiderter, gemeinschaftsspezifischer Verwaltungsstrategien spezialisiert.

Sondereigentums­verwaltung Neukölln

Eine enge Bindung an das Objekt ist bei der Verwaltung von Sondereigentum von zentraler Bedeutung. Wenn Sie einen WEG-Vertrag mit uns vereinbart haben, verwalten wir Ihre Immobilie gerne und sorgen für eine zügige und professionelle Betreuung.

Kundenstimmen

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

Eine zuverlässige technische Betreuung und eine kompetente kaufmännische Verwaltung sind zwei Aspekte, die für uns von größter Bedeutung sind. Ein weiteres Hauptanliegen ist für uns, die schnellstmögliche Vermietung Ihrer leerstehenden Wohnungen in die Wege zu leiten. Wenn Sie eine Immobilie besitzen und eine Hausverwaltung suchen, die modern, kooperativ und vertrauenswürdig agiert, würden wir uns freuen, Sie näher kennenzulernen. Um mit uns in Kontakt zu treten, benutzen Sie bitte das Anfrageformular, das wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben.
Kaufmännische Verwaltung
Technische Verwaltung
Buchhaltung & Reporting
Abrechnung
Vermietung
Beratung

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Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen und unsere Motivation

Sie möchten die Hausverwaltung wechseln? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und eine Anfrage senden. Unser Team wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

FAQ Hausverwaltung Berlin Neukölln

Fragen und Antworten zur Hausverwaltung Neukölln
Bei der Auswahl der richtigen Hausverwaltung haben viele Hauseigentümer*innen ihre Schwierigkeiten. Viele Probleme treten vor allem bei Neuobjekten und beim Hausverwalterwechsel auf, die wir in diesem Abschnitt zumindest teilweise aufgreifen möchten. Ihre Fragestellung wurde nicht aufgeführt? Dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon.
Die Bestellung eines Verwalters findet im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Eigentümerversammlung statt. Bei dieser Versammlung wird darüber abgestimmt, wer in Zukunft der Verwalter sein soll. Theoretisch kann dies entweder ein/e Eigentümer*in oder eine Hausverwaltungsfirma sein. Der Verwalter kann für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren bestellt werden. Die Mehrheit der WEGs entscheidet sich für eine qualifizierte Hausverwaltung. Die Vorteile der Beauftragung einer externen Hausverwaltung liegen auf der Hand: In großen oder mittelgroßen Wohnanlagen ist die Hausverwaltung ein anspruchsvoller und umfangreicher Aufgabenbereich, der von einer Person kaum zu bewältigen ist. Die meisten Eigentümer*innen sind mit dem Aufwand völlig überfordert.
Nach Ablauf eines Hausverwaltungsvertrags hat die Hausverwaltung eine Reihe von Pflichten gegenüber den Eigentümer*innen. So müssen unter anderem die folgenden Dokumente zurückgegeben werden:

– Alle Vertragspapiere sind vollständig und geordnet.
– Erstellung einer genauen Endabrechnung sowie einer detaillierten Kostenaufstellung.
– Aushändigung der Original-Vollmachten.

Endet das Vertragsverhältnis nach dem 01.05. des Jahres, muss die Hausverwaltung zusätzlich die jährliche Betriebskostenabrechnung vorlegen. Diese Pflicht erstreckt sich auf das gesamte Kalenderjahr. Ohne Hausverwaltungsvertrag werden anteilige Abrechnungszeiträume individuell vergütet.
Im Rahmen einer Eigentümerversammlung müssen Sie einen Beschluss über die Neubesetzung der derzeitig agierenden Hausverwaltung fassen. Dies erfordert in den meisten Fällen verschiedene Arten von Beschlüssen:

– Die Abberufung des bisherigen Hausverwalters
– Die Selektion und Bestellung eines neuen Hausverwalters
– Vertragsinhalte (Tarife und Leistungsumfang)
– Die Bevollmächtigung des Beirates zur Unterzeichnung des Vertrages sowie die Beiratsvollmacht mit Nennung des unterzeichnenden Beiratsmitgliedes

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gestaltet sich die Durchführung von Eigentümerversammlungen derzeit als schwieriges Unterfangen. Trotzdem ist es möglich, die Beschlüsse im sogenannten Umlaufverfahren zu vollziehen. In diesem speziellen Fall ist allerdings eine einstimmige Beschlussfassung nötig. Dies bedeutet, dass alle Eigentümer*innen dem Wechsel des Hausverwalters uneingeschränkt zustimmen müssen. Der neue Verwalter wird im Rahmen eines förmlichen Bestellungsverfahrens ernannt. Der Übergang zum neuen Verwalter gilt als vollzogen, sobald sowohl das Verwaltungsteam als auch der Beirat die notwendigen Papiere unterzeichnet haben. Nach Abschluss der notariellen Beglaubigung wird das Originalprotokoll dem Grundbuchamt als Beweisdokument übermittelt.

Josephine Pauer

Ihre Ansprechpartnerin

Eine Hausverwaltung ist eine Sache des Vertrauens. Als Hausverwaltung in Berlin sehen wir Kompetenz, Vertrauen und eine ganzheitliche Betreuung als das A und O.

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