Hausverwaltung Köpenick

Kompetent, ganzheitlich und vertrauensvoll

Die Findus Hausverwaltung bietet einen kompetenten und seriösen Service für Berliner und Brandenburger Immobilienbesitzer*innen. Für uns gehören kurze Abwicklungszeiten und eine optimale Erreichbarkeit zum Standard. Bei unserer Tätigkeit denken wir jederzeit an werterhaltende und -erhöhende Maßnahmen. Auf diesem Weg können Sie sich beruhigt und zufrieden zurücklehnen und sich über die positive Weiterentwicklung Ihrer Immobilie erfreuen.

Mietverwaltung Köpenick

In der Mietverwaltung ist ein fundiertes Gespür für die unterschiedlichsten Menschen gefragt. Wir suchen nach Mieter*innen, die ideal zu Ihrem Wohnobjekt passen und greifen auf erfahrene Handwerker*innen zurück, die Ihre Immobilie bestmöglich bewirtschaften.

WEG-Verwaltung Köpenick

Jede Eigentümergemeinschaft hat ihre eigenen Strukturen. Die Entwicklung individueller Verwaltungsmethoden für jede Art von Gemeinschaft gehört zu unseren Kompetenzen.

Sondereigentums­verwaltung Köpenick

Das professionelle Verwalten von Sondereigentum setzt eine besondere räumliche Nähe zum Objekt voraus. Wir verwalten Ihr Objekt, wenn Sie einen WEG-Vertrag mit uns abgeschlossen haben und stellen sicher, dass die Abwicklung zügig und reibungslos verläuft.

Kundenstimmen

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

Wir legen großen Wert auf einen zuverlässigen technischen Support und eine professionelle kaufmännische Begleitung. Außerdem ist es uns von zentraler Bedeutung, dass Ihre leeren Einheiten so schnell wie möglich wieder vermietet werden. Sie sind auf der Suche nach einer modernen, sympathischen und vertrauenswürdigen Immobilienverwaltung? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Kaufmännische Verwaltung
Technische Verwaltung
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Vermietung
Beratung

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Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen und unsere Motivation

Sie möchten die Hausverwaltung wechseln? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und eine Anfrage senden. Unser Team wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

FAQ Hausverwaltung Berlin Köpenick

Fragen und Antworten zur Hausverwaltung Köpenick
Zahlreiche Hauseigentümer*innen tun sich mit der Auswahl eines Hausverwalters schwer. Neue Immobilien und der Wechsel des Hausverwalters können vielfältige Fragen aufwerfen, die wir im folgenden Abschnitt beantworten möchten. Sie haben noch unbeantwortete Fragen? Dann mailen Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie jederzeit gerne!
Zu den Hauptaufgaben einer Hausverwaltung gehören die Instandhaltung und Bewirtschaftung einer bestimmten Immobilie. Wir befreien Eigentümer*innen von allen Aufgaben, die sonst auf ihren Schultern lasten würden. Zu den zentralen Aufgaben einer Hausverwaltung gehören unter anderem:

– Die Bearbeitung von Mietverträgen und deren Ausführung
– Der Verwalter ist für die Übergabe des Mietobjekts zu Beginn des Mietverhältnisses verantwortlich
– Verwaltung eines Immobilienkontos im Namen und Auftrag der Eigentümer*innen zusätzlich zur Verwaltung des eigenen Kontos
– Überwachen der Mietzahlungen aller Mieter*innen
– Korrespondenz mit Unternehmen, Versorgungsbetrieben, Dienstleistern und staatlichen Einrichtungen
– Durchführung der notwendigen Inspektionen, Wartungen und Reparaturen

Die technische Verwaltung und die kaufmännische Verwaltung zählen im Allgemeinen zu den beiden Hauptaufgabenbereichen einer Hausverwaltung. Bei einer WEG gehört es unter anderem auch den Aufgaben, Versammlungen für die Eigentümer*innen einzuberufen, diese durchzuführen und zu organisieren.
Flächen, Einrichtungen und Anlagen sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Gebäudes gelten als Gemeinschaftseigentum und können von allen Bewohner*innen gemeinsam genutzt werden. Der Vorgarten und das Treppenhaus sind nur einige Beispiele für gemeinsam genutzte Räume. Einrichtungen, die von mehreren Mieter*innen gemeinsam genutzt und von einem einzigen Anbieter versorgt werden, befinden sich meistens im Heizungsraum. Alle Bewohner*innen des Hauses werden von denselben Sanitäranlagen, der Heizung und den Ölkesseln im Haus versorgt. Kurz gesagt, bezieht sich “Gemeinschaftseigentum” auf alle gemeinschaftlichen Anlagen und Gebäude. Die Rechtsgrundlage und etwaige Sondervereinbarungen in der Teilungserklärung bestimmen, ob bestimmte Merkmale Ihrer Einheit als Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum gelten.
In der Regel ist der Verwalter zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abrechnung verpflichtet, die Jahresabrechnung zu erstellen. Wenn ein Verwalter während oder zum Ende eines Geschäftsjahres seine Tätigkeit beendet, ist der neue Verwalter für die Abrechnung zuständig. War die Jahresabrechnung zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig, muss der bisherige Verwalter für die Erstellung aufkommen. Die Jahresabrechnung muss erst nach Ablauf einer ausreichenden Zeitspanne erstellt werden. Die Frist beträgt in der Regel 3 Monate und darf 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht überschreiten. Die Verpflichtung zur Vorlage einer Abrechnung trifft den Verwalter, der zum Zeitpunkt der Verpflichtung das Amt des Verwalters innehat.

Josephine Pauer

Ihre Ansprechpartnerin

Eine Hausverwaltung ist eine Sache des Vertrauens. Als Hausverwaltung in Berlin sehen wir Kompetenz, Vertrauen und eine ganzheitliche Betreuung als das A und O.

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