Leistungen

Ihre Immobilienverwaltung Berlin und Brandenburg

Findus Hausverwaltung - Leistungen und Service

Weil uns Ihre Immobilie am Herzen liegt

Die Findus Hausverwaltung bietet Ihnen eine zuverlässige und professionelle Betreuung für Immobilien in Berlin und Brandenburg. Effiziente Bearbeitungszeiten und eine gute Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wertsteigernde und werterhaltende Maßnahmen haben wir bei unserer Arbeit stets im Blick. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und die positive Weiterentwicklung Ihrer Immobilie genießen.

Mietverwaltung

Gerade die Mietverwaltung erfordert ein gutes menschliches Gespür. Wir suchen nach Mieter*innen, die zu Ihrer Immobilie passen und suchen geschickt Handwerksunternehmen aus, die das Objekt effizient bewirtschaften.

WEG-Verwaltung

Jede Immobilie und Eigentümergemeinschaft funktioniert anders. In individuellen Verwaltungskonzepten, die auf die jeweilige Gemeinschaft abgestimmt sind, sehen wir unsere Stärke!

Sondereigentums­verwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung erfordert eine Nähe zur Immobilie. Gerne kümmern wir uns um Ihr Sondereigentum, sofern ein WEG-Vertrag mit uns besteht und sorgen für eine kurze und reaktionsschnelle Bearbeitungszeit.

Jetzt Anfrage senden

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen und unsere Motivation

Sie möchten die Hausverwaltung wechseln? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und eine Anfrage senden. Unser Team wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unsere Leistungsversprechen

Für Ihre Immobilienverwaltung Berlin

Eine nachhaltige technische Betreuung und eine professionelle kaufmännische Verwaltung sind für uns elementar wichtig. Und auch eine schnelle Vermietung Ihrer leerstehenden Einheiten ist uns ein besonderes Anliegen. Wenn Sie eine moderne, kooperative und zuverlässige Hausverwaltung für Ihre Immobilie suchen, freuen wir uns Sie kennenzulernen! Nehmen Sie gerne mit unserem Anfrageformular Kontakt auf.

Kaufmännische Verwaltung
Technische Verwaltung
Buchhaltung & Reporting

Kaufmännische Verwaltung

Unser Team bietet jahrelange Erfahrung in der kaufmännischen Immobilienverwaltung. Durch unsere Qualifikation und fachspezifischen Kenntnisse können wir diese Aufgabe nach dem Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung für Ihre Immobilie kompetent übernehmen. Wir führen für Sie jegliche Korrespondenz mit Mietparteien, Versorgern, Versicherungen, Dienstleistern und Gewerken durch.

Technische Verwaltung

Eine gepflegte Erscheinung der Wohnanlage ist uns allen wichtig. Durch eine periodische Objektbegehung überwachen wir den baulichen und technischen Zustand des Mietobjekts. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie um bauliche Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen, welche zur Erhaltung des Mietobjekts oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind. In diesem Zuge erfolgt durch uns die notwendige Koordination zwischen Gewerken, Dienstleistern und Mietern.

Buchhaltung und Reporting

Neben der laufenden Mietenbuchhaltung, der Anlage und Führung von Mietkautionskonten sowie einem kontinuierlichen Forderungsmanagement liefern wir ein regelmäßiges Reporting (Monats-, Quartals- und Jahresabrechnung) gegenüber Vermieter*innen/Eigentümer*innen. Wir nutzen die professionelle Hausverwaltersoftware Karthago, wodurch wir stets aktuelle, transparente und übersichtliche Berichte und Kontoinformationen zur Verfügung stellen können.

Abrechnung

Die Erstellung und der Versand der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Wohn- und Gewerbemieter*innen erfolgt durch uns fristgerecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus tragen wir Sorge für die pünktliche Übermittlung erforderlicher Daten für die Heizkostenabrechnung, ggf. an externe Abrechnungsservices. Wir legen Wert auf eine für Mieter*innen verständliche und übersichtliche Darstellung. Auch die Ermittlung der notwendigen Vorauszahlungen sowie dessen Anpassungen gegenüber den Mietparteien werden durch uns geprüft und bei Erfordernis durchgeführt.

Vermietung

Verfügbare Mieteinheiten werden durch uns mittels Inserat beworben. Wir suchen für Sie geeignete Mieter*innen. Einhergehend mit einer Bonitätsprüfung führen wir die Besichtigungen und Mietvertragsverhandlungen mit den Mietinteressenten durch und wickeln decken sämtliche Arbeitsschritte bis zum Mietvertragsabschluss ab. Bei Mieterwechsel erfolgt durch uns eine dokumentierte Abnahme bzw. Übergabe.

Beratung

Ob es sich um die Notwendigkeit von Instandhaltungs-, Instandsetzungsarbeiten, möglichen Modernisierungsmaßnahmen oder um eventuelle Rechtsstreitigkeiten handelt – Wir stehen stets beratend zur Seite. Wir legen Ihnen als Vermieter die Sachverhalte dar, um dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise zu besprechen. In diesem Zuge können wir auf bewährte Kontakte zu Gewerken, Rechtsanwälten oder Sachverständigen zurückgreifen.

Kundenstimmen

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

FAQ

Fragen und Antworten rund um Immobilienverwaltung Berlin-Brandenburg

Bei der Auswahl der richtigen Hausverwaltung tun sich viele Eigentümer*innen schwer. Gerade bei Neubau-Objekten und bei Verwalterwechseln ergeben sich viele Fragen, die wir in diesem Abschnitt zumindest zum Teil beantworten möchten. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit uns per E-Mail oder Telefon aufnehmen.

Die Sondereigentumsverwaltung ist die Verwaltung einer einzelnen Einheit, dessen Eigentümer*in Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Sie bezieht sich auf das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer*in und Mieter*in und umfasst die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse und die daraus entstehenden Verpflichtungen des Eigentümers, auch gegenüber der WEG. Die WEG-Verwaltung verwaltet hingegen das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Sonder-/Teileigentum ist grundsätzlich die Nutzungseinheit, die nicht von anderen Personen bzw. von der Allgemeinheit genutzt wird. Bei einer WEG-Verwaltung gilt es, die Interessen aller Eigentümer*innen des Objektes zu vertreten. Aus Sicht einer Hausverwaltung ähneln sich die Aufgabengebiete. In der Gesamtheit ist die Sondereigentumsverwaltung eine reduzierte Form der Mietverwaltung.

Die WEG-Verwaltung ist verantwortlich für ein breites Leistungsspektrum innerhalb einer Immobilienanlage. Die Aufgaben lassen sich in drei übergeordnete Punkte unterteilen: 

  1. Kaufmännische Verwaltung
  2. Technische Betreuung
  3. Rechtliche Betreuung 

Aus diesem Leistungsspektrum ergeben sich jeweils zahlreiche Unterpunkte, die bei einer Immobilienverwaltung eine zentrale Rolle spielen. In der kaufmännischen Verwaltung ist beispielsweise die Überwachung, Vereinnahmung und Begleichung von Zahlungsverpflichtungen der Gemeinschaft zu nennen. Die technische Betreuung umfasst eine regelmäßige Begehung der Objekte und die Bewahrung der Instandhaltung und Instandsetzung. Bei der rechtlichen Betreuung geht es um die Organisation von Eigentümerversammlungen. Darüber hinaus gilt es an dieser Stelle auch bei Streitigkeiten zu schlichten oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Um für eine optimale technische Instandhaltung zu sorgen, begehen wir die Immobilie regelmäßig. Bei einer jährlichen Objektbegehung darf der Eigentümer / Beirat selbstverständlich dabei sein. Die Begehung nutzen wir, um Instandhaltungsmaßnahmen zu dokumentieren und ggf. Fachunternehmen mit einer entsprechenden Bitte um Reparatur zu beauftragen. Für die Instandhaltung der elektrischen oder sanitären Anlagen sorgen wir mit unseren handwerklichen Partnerunternehmen. Fachunternehmen wie Elektro- oder Sanitärmeisterbetriebe aus Berlin, kümmern sich um regelmäßige Wartungen und übernehmen ggf. Instandhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Hausmeisterservice zu beauftragen, der Kleinreparaturen übernimmt, regelmäßig die Immobilie pflegt und nach dem Rechten schaut. Auch hier sind wir in Berlin bestens vernetzt.

Sofern Sie Eigentum in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümer*innen erwerben, ist die Beauftragung eines Verwalters verpflichtend, sofern mindestens ein/e Eigentümer*in dieses wünscht. Sollten Sie alleinige/r Eigentümer*in eines Mehrfamilienhauses sein, können Sie die Immobilie in Berlin auch selbst verwalten. Viele Immobilien-Investoren sehen die Selbstverwaltung als großes Sparpotenzial. Doch bei den meisten wächst sehr schnell die Erkenntnis, dass eine professionelle Hausverwaltung mehr Vor- als Nachteile mitbringt. Die kaufmännischen und technischen Belange einer Immobilie, sowie die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Eigentum sind vielfältig und komplex. Es ist beinahe unmöglich, als Einzelperson alle verpflichtenden Aufgaben selbstverwaltend zu bedienen.

Die Hausverwaltung übernimmt beispielsweise die Mietersuche und kümmert sich um den gesamten Prozess der Wohnungsabgabe und -übergabe. Allein Mieterwechsel sind ein schwieriger und ausdauernder Prozess, der viel Zeit in Anspruch nimmt und reichlich Geduld und Empathie einfordert. Darüber hinaus sorgt die Hausverwaltung für eine einwandfreie und professionelle Jahresabrechnung. Eine jährliche detaillierte Aufstellung aller Nebenkosten ist für Eigentümer*innen verpflichtend. Mieter*innen haben auch einen gesetzlichen Anspruch auf die jährliche Nebenkostenabrechnung. Ferner übernehmen Hausverwaltungen die gesamte Korrespondenz mit Mieter*innen. Eine Aufgabe, die nervenaufreibend und schwierig sein kann, aber zum Wohle der Bewohner*innen bzw. Eigentümer*innen zwingend notwendig. Auf ein gutes Vermieter-Mieter-Verhältnis wird viel Wert gelegt.

Den Wechsel des Hausverwalters müssen Sie im Zuge einer Eigentümerversammlung beschließen. Dazu sind in der Regel einige Beschlüsse erforderlich: 

  1. Abberufen der aktuellen Hausverwaltung
  2. Auswahl und Bestellen der neuen Hausverwaltung
  3. Inhalt des Vertrages (Preise und Leistungen) 
  4. Bevollmächtigung des Beirats zur Unterzeichnung des Vertrages und der Vollmacht Beirat inkl. Namensnennung des unterzeichnenden Beiratsmitgliedes

 

Aufgrund der Corona-Situation sind Eigentümerversammlungen zur Zeit ein schwieriges Unterfangen. Es besteht aber die Möglichkeit, die Beschlüsse in einem Umlaufverfahren zur Geltung zu bringen. In diesem Fall ist aber die Einstimmigkeit notwendig. Das heißt: Alle Eigentümer*innen müssen mit dem Hausverwalterwechsel einverstanden sein. Der zukünftige Verwalter wird über eine formale Bestellung beauftragt. Sobald die Unterschrift von der Hausverwaltung und dem Verwaltungsbeirat erfolgt ist, gilt der Verwalterwechsel als vollzogen. Nach der notariellen Beglaubigung wird das Originalprotokoll als Nachweis beim Grundbuchamt hinterlegt.

Findus Hausverwaltung - Unser Blog

Spannende Themen für Eigentümer*innen

Sie möchten spannende und informative Artikel über Immobilien? Dann sind Sie auf unserem Blog bestens aufgehoben. Unser Blog klärt Sie unter anderem über rechtliche Rahmenbedingungen auf und gibt Ihnen die besten Tipps rund um Ihre Immobilie. Alles, was Sie über das Immobilieneigentum wissen müssen, finden Sie hier!

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