Hausverwaltung Spandau

Kompetent, ganzheitlich und vertrauensvoll

Als Hausverwaltung steht Ihnen Findus Hausverwaltung verlässlich und fachkundig im Raum Berlin und Brandenburg zur Seite. Schnelle Abwicklungszeiten sowie eine leichte und unkomplizierte Erreichbarkeit stehen bei uns im Vordergrund. Bei unserer Arbeit haben wir sowohl wertsteigernde als auch werterhaltende Strategien im Blick, sodass Sie nichts anderes tun müssen, als die Wertentwicklung Ihrer Immobilie zu beobachten und sich über Fortschritte zu erfreuen.

Mietverwaltung Spandau

Bei der Verwaltung von Mietobjekten ist vor allem eine gute Menschenkenntnis gefragt. Wir wählen Mieter*innen aus, die wirklich gut zu Ihrer Immobilie passen und suchen kompetente Handwerker*innen, die Ihr Objekt einwandfrei instand halten.

WEG-Verwaltung Spandau

Jede Immobilie und Eigentümergemeinschaft ist einzigartig in ihrer Struktur. In der Entwicklung individueller, an die jeweilige Gemeinschaft angepasster Verwaltungsmethoden sehen wir unsere größte Kompetenz!

Sondereigentums­verwaltung Spandau

Die Nähe des Verwalters zum Sondereigentum ist für eine gute Hausverwaltung unerlässlich. Wenn Sie über einen WEG-Vertrag mit uns verfügen, bewirtschaften wir Ihr Objekt gerne und gewährleisten dabei schnelle Bearbeitungszeiten sowie eine hohe Erreichbarkeit.

Kundenstimmen

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

Auf eine langfristige technische Begleitung und kompetente kaufmännische Administration legen wir besonders viel Augenmerk. Zusätzlich liegt uns viel daran, Ihren Leerstand so schnell wie möglich wieder vermietet zu bekommen. Sollten Sie eine zeitgemäße, kooperative und kompetente Hausverwaltung für Ihre Immobilien benötigen, freuen wir uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Für die Kontaktaufnahme können Sie ganz einfach auf unser vorgefertigtes Kontaktformular zurückgreifen.
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Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen und unsere Motivation

Sie möchten die Hausverwaltung wechseln? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und eine Anfrage senden. Unser Team wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

FAQ Hausverwaltung Berlin Spandau

Fragen und Antworten zur Hausverwaltung Spandau
Die Suche nach einer zuverlässigen Hausverwaltung kann für viele Hausbesitzer*innen eine große Belastung bedeuten. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige der am häufigsten gestellten Fragen beantworten – insbesondere solche, die beim Bau neuer Objekte und beim Übergang zu einem neuen Hausverwaltungsunternehmen auftreten. Sie haben noch Fragen, die wir hier nicht beantwortet haben? Dann wenden Sie sich per E-Mail oder unter der angegebenen Rufnummer an uns!
Die geltende Teilungserklärung, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer*innen und die gesetzlichen Bestimmungen definieren die Verantwortlichkeiten der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat alle Maßnahmen zu treffen, die nach technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine ordnungsgemäße Verwaltung erforderlich sind. Die Hausverwaltung ist für das Verwaltungsvermögen und das Gemeinschaftseigentum zuständig. Auch die von der WEG vorgegebenen Dokumente sind von der Hausverwaltung sorgfältig zu verwahren. In der Regel ist die Findus Hausverwaltung Berlin bestrebt, die Unterlagen elektronisch oder digital zu speichern. Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft und stehen Ihnen bei Bedarf auch als Rechtsbeistand gegenüber Behörden, anderen Parteien und Gerichten zur Verfügung.
Als “Sondereigentumsverwaltung” bezeichnet man die Verwaltung einer einzelnen Wohnungseigentumseinheit, die im Eigentum einer Person steht, die Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Sie bezieht sich auf das zwischen dem/r Eigentümer*in und dem/r Mieter*in bestehende Vertragsverhältnis und umfasst sowohl die Vermietung, die Abwicklung und die Abrechnung des Mietverhältnisses als auch die sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten des/r Eigentümers*in – einschließlich der Verbindlichkeiten gegenüber der WEG. Im Gegensatz dazu ist die WEG-Verwaltung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Beim Sonder- beziehungsweise Teileigentum handelt es sich üblicherweise um eine Nutzungseinheit, die weder von anderen Personen noch von der breiten Öffentlichkeit genutzt wird. Bei der Verwaltung der WEG ist es zwingend erforderlich, dass die Interessen jedes/r einzelnen Wohnungseigentümers/in vertreten werden. Aus der Perspektive der Hausverwaltung betrachtet, lassen sich Ähnlichkeiten in den Aufgabenbereichen feststellen. Die Sondereigentumsverwaltung ist im Wesentlichen eine reduzierte Art der Mietverwaltung in ihrer Gesamtheit.
Der Umgang des Hausverwalters mit den Eigentümer*innen muss grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Verwaltung ausgerichtet sein. Zusätzlich haben wir als Hausverwaltung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche wir Ihnen auf Anfrage jederzeit gerne vorlegen können. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wurde in ausreichendem Umfang abgeschlossen, um eventuelle Haftungsansprüche abzudecken. Als Hausverwalter sind wir für die Verletzung grundlegender Pflichten, auch bekannt als Kardinalpflichten, verantwortlich. Sofern durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln Leben, Körper oder Gesundheit gefährdet wurden, liegt eine Verletzung wesentlicher Pflichten vor. Überhöhte Haftpflichtansprüche gegen die Hausverwaltung sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Josephine Pauer

Ihre Ansprechpartnerin

Eine Hausverwaltung ist eine Sache des Vertrauens. Als Hausverwaltung in Berlin sehen wir Kompetenz, Vertrauen und eine ganzheitliche Betreuung als das A und O.

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