Sondereigentums­verwaltung

Ihre Sondereigentumsverwaltung Berlin und Brandenburg

Unser Leistungsversprechen

Leistungen, auf die Sie sich verlassen können

Gerade Eigentümer*innen, die Wohnungen als Kapitalanlage besitzen, können sich nicht um alle Belange der Immobilie kümmern. Sie möchten eine dauerhafte und professionelle Lösung für die Vermietung, Buchhaltung, Mahnwesen und Abrechnungen? Diese Aufwände übernehmen wir im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung (SEV) für Ihre Immobilie in Berlin sehr gerne.

Kaufmännische Verwaltung
Vom Abschluss neuer Mietverträge bis hin zur Abnahme und Übergabe der Mieteinheiten: Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Vermietungsbereich Ihrer Immobilie. Zur kaufmännischen Verwaltung gehört aber auch die Übernahme des gesamten Schriftverkehrs. Sowohl mit Ihnen als auch mit den Mieter*innen kommunizieren wir sorgfältig und lösungsorientiert.
Technische Verwaltung
Der bauliche Zustand Ihrer Immobilie wird mit unserer Expertise überwacht. Natürlich ziehen wir im Zweifelsfall fachkundige Unternehmen zurate, um Ihnen ein professionelles Feedback zu geben. Auch um die notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten kümmern wir uns nachhaltig. So ist die technische Einrichtung Ihrer Kapitalanlage stets funktionstüchtig und auf dem neuesten Stand. Wir unterscheiden für Sie zwischen Instandhaltung und Instandsetzung des Sonder- und Gemeinschafts­eigentums und differenzieren die Beauftragung und Kostentragung gegenüber der WEG.
Buchhaltung & Reporting
Wir erfassen alle Zahlungsvorgänge, richten Miet- und Kautionskonten für Sie ein und führen und überwachen diese mittels moderner Software. Buchhalterische Aufgaben übernehmen wir mit maximaler Sorgfalt - alle Vorgänge sind mit entsprechenden Belegen erfasst und dokumentiert. Wir erstellen für Sie eine jährliche Jahresabrechnung und führen die monatlichen Überschusszahlläufe aus.
Abrechnung
Die Findus Hausverwaltung in Berlin kümmert sich um eine professionelle und übersichtliche Abrechnung. So erhalten Ihre Mieter*innen stets eine verständliche Darstellung ihrer Nebenkosten. Natürlich erstellen wir die Nebenkostenabrechnung fristgerecht und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und auf Basis der zugrundeliegenden WEG-Jahresabrechnung. Gerne fertigen wir den Eigentümer*innen auch quartalsweise oder halbjährlich eine Abrechnung an. Damit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Vermietung
Zwecks Vermarktung arbeiten wir mit unserer eigenen Homepage und bekannten Vermittlungsportalen im Internet. Wir führen bei allen Mietinteressenten eine ausführliche Selbst- und Bonitätsauskunft durch. Darüber hinaus erhalten Sie bei Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben professionell angefertigte Protokolle. Schnelle Bewohnerwechsel und gute Wohnungszustände bei Umzügen sind damit wesentlich wahrscheinlicher.
Beratung
Wo viele Menschen zusammenkommen, sind Streitig­keiten nicht auszuschließen. Sollte es zu Konflikten mit Drittpersonen oder Behörden kommen, vertreten wir stets Ihre Interessen. Rechtliche Rahmen­bedingungen und unterschiedliche Verordnungen haben wir auf dem Schirm. Bei Konflikten oder Streitigkeiten klären wir Sie jederzeit auf. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen auch professionelle Beratungs­leistungen mit kooperierenden Juristen.

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Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen

Ihre WEG wird bereits durch uns verwaltet und Sie suchen nach einer Sondereigentumsverwaltung für Ihre Eigentumswohnung in Berlin? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.

Das übernehmen wir für Sie

Weshalb eine Hausverwaltung sinnvoll ist

Die Verwaltungstätigkeit hat sich in den vergangenen Jahren zu einer komplexen Angelegenheit entwickelt. Immer mehr Eigentümer*innen suchen nach einer kompetenten Hausverwaltung, um einen Teil der Verantwortung und Aufgabenstellungen abzugeben. In der Tat gestaltet sich die Bestellung einer Hausverwaltung als zeitsparend und effektiv. Mit der Findus Hausverwaltung haben Sie zukünftig keine Mühen im Hinblick auf Mietrecht, Kommunikation mit Mieter*innen oder Nebenkostenabrechnungen.

Ihre Vertretung vor Ort

Wir handeln in Ihrem Sinne

Sowohl im Hinblick auf Vertragssituationen mit anderen Unternehmen als auch bei Streitigkeiten mit Behörden oder Mieter*innen: Wir stehen Ihnen zur Seite und handeln in Ihrem Sinne. Wir achten darauf, dass für alle Beteiligten sinnvolle und korrekte Wartungsverträge abgeschlossen werden. Außerdem beantworten wir auch Ihre Fragen hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen.

Beratung und Service

Wir sind Ihre Kontaktpersonen in Berlin

Eigentümer*innen können häufig nicht direkt vor Ort sein. Bei Schadensfällen oder Modernisierungsmaßnahmen sind Sie häufig auf die Aussagen von Drittpersonen angewiesen, die in der Regel ihre eigenen Interessen verfolgen. Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen in Berlin und können bei Bedarf schnell vor Ort sein und Ihnen eine professionelle und fachgerechte Rückmeldung zukommen lassen.

Rechtliche Expertise

Bei juristischen Fragen auf dem neuesten Stand

Rechtsstreitigkeiten sind Situationen, die sich Eigentümer*innen grundsätzlich nicht wünschen. Dennoch lassen Sie sich nicht immer vermeiden. Im Falle von ausbleibenden Mietzahlungen oder komplizierten Modernisierungsvorhaben, können Sie auf unsere Rechtskenntnisse zählen! Sofern sich keine außergerichtliche Einigung erzielen lässt, unterstützen wir Sie gerne mit kooperierenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen.

Kundenstimmen zur Mietverwaltung Berlin

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen.

FAQ - Sondereigentums­verwaltung Berlin-Brandenburg

Fragen und Antworten zur Sondereigentumsverwaltung Berlin

Die Sondereigentumsverwaltung ähnelt der klassischen Mietverwaltung. Allerdings ist die Hausverwaltung bei der Sondereigentumsverwaltung ausschließlich für das beauftragte Sondereigentum zuständig. Diese Tatsache ergibt Konstellationen, die sich von der klassischen Mietverwaltung unterscheiden. In diesem Abschnitt klären wir Sie gerne über einige Inhalte auf.

Das Sondereigentum beschreibt Flächen in einer Wohnanlage, die ausschließlich von den ausgewählten Mieter*innen oder Eigentümer*innen genutzt wird. Dies trifft auf die eigene Wohnung bzw. Immobilie zu. Die Sondereigentumsverwaltung schließt aber verwaltende Tätigkeiten im Hinblick auf Gemeinschaftsflächen (Flur, Garten etc.) aus. Das heißt: Bei der Sondereigentumsverwaltung kümmern wir uns ausschließlich um die technischen und kaufmännischen Belange Ihres Eigentums. Konkret suchen wir für Sie bei Leerstand neue Mieter*innen und übernehmen die gesamte Kommunikation. Auch in technischer Hinsicht sind wir in Schadensfällen oder bei Reparaturmaßnahmen Ihre Ansprechpartner*innen. Innerhalb einer Wohnanlage können wir für mehrere Wohnungen, die sich in Ihrem Eigentum befinden, die Sondereigentumsverwaltung übernehmen.

Eigentümer*innen von Immobilien können aus zeitlichen Gründen nicht alle Verwaltungsaufgaben kontinuierlich übernehmen. Darüber hinaus sind Eigentumswohnungen eine sinnvolle Kapitalanlage. Als Anleger*in ist man aber nicht ortsgebunden, sodass häufig die Nähe zur Eigentumswohnung fehlt. In Schadensfällen, bei Mieterwechseln oder Modernisierungsmaßnahmen kann die Entfernung zur Immobilie ein entscheidender Nachteil sein. Darüber hinaus wird es für viele Eigentümer*innen komplex, wenn es um rechtliche Fragen oder Streitigkeiten geht. Eine professionelle Sondereigentumsverwaltung kann all diese Aufgaben problemlos übernehmen und steht mit Ihnen auf Wunsch jederzeit in Kontakt. Außerdem sparen Sie enorm viel Zeit, indem Sie die aufwändigen Tätigkeiten an die Hausverwaltung abgeben. 

Ja, selbstverständlich haben Sie an dieser Stelle ein Mitspracherecht. Sofern wir Nachmieter*innen suchen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation und vereinbaren Besichtigungstermine. Anschließend müssen die Interessenten uns Selbstauskünfte bzw. Bonitätsauskünfte zukommen lassen. Sobald diese Angelegenheit geklärt ist, informieren wir Sie über die neuen Mieter*innen. Aus langjährigen Erfahrungen in der Immobilienbranche klären wir Sie gerne über die Mietpreise bestimmter Regionen in Berlin auf. Der durchschnittliche Mietpreis einer Region und der Zustand des Objektes beeinflussen die finanziellen Hintergründe potenzieller Mietinteressenten. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Grundsätzlich möchten wir bei Nachmieter*innen für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung anstreben.

Grundsätzlich haben Sie als Eigentümer*in eine Instandsetzungspflicht und müssen demnach etwaige Schäden im Sondereigentum bezahlen. Auch wenn der Schaden im Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ausgeht, besteht kein automatischer Anspruch auf Kostenübernahme seitens der WEG. Das Verschulden muss der WEG zweifelsfrei nachgewiesen werden. Sofern die WEG keine Schuld am Schaden trägt, bleibt nur noch die Möglichkeit, den Schaden über die Wohngebäudeversicherung abzuwickeln. Der Versicherungsumfang richtet sich nach der zugrunde liegenden Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung. Üblicherweise sind Schäden wie z. B. Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm und Elementar versichert.

Bei einem Wasserschaden sollte zunächst einmal die Ursache gefunden werden. Stammt der Wasserschaden aus der Wohnung eines anderen Eigentümers, ist dieser auch verantwortlich, die entstandenen Schäden in Ihrer Wohnung zu beseitigen. Wenn der Wasserschaden aus Ihrer Wohnung stammt, sind Sie als Eigentümer*in für die Schadensbehebung verantwortlich. In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung der WEG den entstandenen Schaden. Ob Mieter*innen den Schaden verursacht haben oder schlichtweg ein defektes Wasserrohr schuld hat, spielt eine untergeordnete Rolle. Als Eigentümer*in sind Sie verpflichtet, die Wohnung und ggf. die Wohnung anderer Personen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Wir überprüfen jeden Schaden individuell und unterscheiden zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Erforderliche Dokumente und Unterlagen reichen wir gerne bei der jeweiligen Versicherung ein. 

An dieser Stelle lässt sich nur schwer eine zuverlässige Aussage treffen. Wasserschäden können “nur” 2.000 € kosten. Es ist aber auch keine Seltenheit, dass es zu Rechnungsbeträgen von über 50.000 € kommt. Ein schnell entdecktes Leck an einem Wasserrohr sollte schnell repariert sein und die Kosten im unteren vierstelligen Bereich halten. Kommt es zu echten Flutkatastrophen, können die Schäden sehr schnell hohe fünfstellige Bereiche erreichen. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, welche Folgeschäden das Wasser anrichtet. Wird bei einem Rohrbruch auch die Decke und das Parkett eines Nachbarn beschädigt, ist der entstandene Schaden um ein Vielfaches höher. Üblicherweise werden solche Schäden von den Wohngebäudeversicherungen übernommen. 

Blog Findus Sondereigentums­verwaltung Berlin

Unser Blog-Angebot für Mieter*innen und Eigentümer*innen

In unserem Blog behandeln wir exklusive Themen aus der Immobilienbranche. Spannende Artikel liefern sowohl Anleger*innen und Eigentümer*innen als auch Mieter*innen einen erstklassigen Einblick in aktuelle Themen. Schauen Sie gerne mal vorbei. Hier geht es zu unserem Blog. 

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