Für Mieter*innen

FAQ

Fragen und Antworten zum Mietverhältnis.

Die Telefonnummer Ihres Hauswarts finden Sie auf dem Hausaushang im Treppenhaus des Mietobjekts. Dort finden Sie auch die aktuellen Kontaktdaten der Findus Hausverwaltung GmbH und die Nummern für Notdiensteinsätze.

Der für Ihr Mietobjekt zuständige Hauswart hilft Ihnen unter anderem bei nachstehenden Anliegen:

  • Behebung kleinerer Mängel
  • Beschriftung von Briefkasten- und Klingelbeschilderung
  • Defekte Leuchtmittel in Treppenhaus und Außenanlage
  • Zugang zwecks Ablesung Ihres Stromzählers
  • Information/Zugang für Techniker eines Internetanbieters

Ihre Miete können Sie bequem mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens von Ihrem Konto abbuchen lassen. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer aktuellen Bankverbindung (Kontoinhaber; IBAN; BIC) sowie dem gewünschten Datum der ersten Abbuchung zu und wir senden Ihnen ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift zu.

Für die Erstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fällt eine Aufwandsvergütung in Höhe von 15,00 € an. Diese überweisen Sie mit dem Betreff „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Name“ auf das Ihnen bekannte Mietenkonto. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Bescheinigung per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Die Bankverbindung des Mietenkontos finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Sie sind sich unsicher? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Alternativ besteht die Möglichkeit kostenlos einen aktuellen Mietkontodruck Ihres Mieterkontos zu beantragen. Diesen können Sie per E-Mail oder Telefon bei uns anfordern.

Bei Auftreten eines Mangels in der Mietsache senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Nennung Ihrer Mieternummer, Art und Beschreibung des Mangels und Ihre aktuellen Kontaktdaten. Bei sichtbaren Mängeln fügen Sie, wenn möglich, ein Foto bei. Wir werden nach Erhalt Ihrer Mängelmeldung eine entsprechende Firma beauftragen, welche sich zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzt.

Bei kleinen Mängeln wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hauswart. 

Für ein angenehmes, unbelastetes Raumklima ist, je nach Wetterlage oder Gebäude-/Wohnsituation, ein anderes Heiz- und Lüftungsverhalten erforderlich, um Schimmelbildung und möglichen gesundheitlichen oder baulichen Schäden vorzubeugen. Ursache ist oft eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Erste Hinweise können muffige Luft, mit der Hand spürbare Temperaturunterschiede oder Flecken an Wänden sein. Achten Sie daher bitte unabhängig von äußeren Einflüssen auf richtiges Heizen und Lüften sowie die selbstständige und regelmäßige Reinigung der Lüftung innenliegender Bäder – besonders nach einem Umzug oder Veränderungen in Ihrer Wohnung. Positiver Nebeneffekt kann das Sparen von Energiekosten sein, falsches Verhalten kann überdurchschnittlichen Energieverbrauch bewirken.

Was bedeutet „richtiges“ Heizen und Lüften? Beachten Sie bitte einige grundlegende Tipps:

Mäßig, aber gleichmäßig heizen
Die Temperatur in Wohnräumen bei möglichst 20 °C einregulieren. Dies entspricht oftmals der Einstellung „3“ an Thermostatventilen. Bedenken Sie: 1 °C mehr bedeutet rund 6 % mehr Heizenergieaufwand.

Die Wände sollen ausreichend warm sein und keine Kälte abstrahlen. Nachts darum die Heizung nur reduzieren, aber nicht voll abdrehen. Ist eine automatische Nachtabsenkung vorhanden, dann braucht man nichts an den Thermostatventilen zu ändern.

Heizkörper nicht zuhängen
Vorhänge oder Verblendungen vor den Heizkörpern vermindern die Wärmeabstrahlung in den Raum und erhöhen die Heizkostenrechnung. Verdeckte Thermostatventile können nicht richtig regulieren.

Luftfeuchte regulieren
In Wohnräumen sollte die Luftfeuchtigkeit nicht über 60 % liegen, sonst droht in Ecken und hinter Schränken Schimmel. Ursachen zu hoher Luftfeuchte können sein: Pflanzen, Aquarien, Koch- und Duschdämpfe sowie

Wäschetrocknung. Wäsche darum möglichst nicht in Schlaf- oder Wohnräumen trocknen, nutzen Sie geeignete Trockenräume im Haus.

Lüften
Beim Lüften immer für einen kompletten Luftaustausch sorgen. In der warmen Jahreszeit, wenn die Heizung aus ist, kann man in der Wohnung dabei kaum etwas falsch machen. Im Winter heißt es: Gekippte Fenster in beheizten Räumen vermeiden! Denn die Lüftungswirkung ist nur mäßig, dafür wird Schimmelbildung oberhalb der Fenster gefördert.

Lüftungsdauer
Am besten ist es, mehrmals täglich für 3 – 5 min. die Fenster weit auf Durchzug zu öffnen. Während der Heizperiode aber gleichzeitig die Heizung herunterdrehen. Sobald die Raumluft kalt ist: Fenster wieder zu. Dann wird die warme, feuchte Raumluft durch trockene, kalte Außenluft ersetzt, ohne dass Möbel und Wände auskühlen.

Räume nicht „mitheizen“
Halten Sie die Türen, insbesondere zum Schlafzimmer, möglichst geschlossen, damit nicht warme, feuchte Luft vom Bad oder aus der Küche ins kältere Schlafzimmer gelangt und dort an den Außenwänden kondensiert. Gerade hinter großen Kleiderschränken kann sich Schimmel unbemerkt bilden.

Temperatur im Schlafzimmer
Schlafzimmer können kühl bleiben. Für einen gesunden Schlaf reichen auch 16 °C. Bei geschlossener Tür sollte das Thermostatventil am Heizkörper entsprechend eingestellt sein, um ein Auskühlen zu vermeiden. Wenn tagsüber nicht gelüftet werden kann, kann im kühlen Schlafzimmer ausnahmsweise nachts das Fenster gekippt bleiben (dann nachts auch den Heizkörper abdrehen).

Möbel von kalten Außenwänden fernhalten
Ist die Wandoberfläche mehr als 5 °C kälter als die Innenraumtemperatur, kann sich bei hoher Raumluftfeuchte bereits Schimmel auf der Wand bilden. Probieren Sie dies an verschiedenen Stellen mit einem Thermometer aus. Besonders niedrig sind die Temperaturen hinter Schränken oder direkt an der Außenwand stehenden Couchgarnituren. Daher Möbel mindestens 5 – 10 cm von der Wand abrücken. Bei großen Schränken auf Luftspalten über und unter dem Schrank achten, um die Zirkulation zu ermöglichen (z. B. Füße statt Sockel).

Lüfter regelmäßig reinigen
Bei Lüftungsgeräten in Küche oder Badezimmer mindestens 1 – 2 x im Jahr den Filter reinigen – sonst verstopft er. Zur Reinigung des Lüfters schalten Sie das Gerät und die Sicherung aus. Entfernen Sie die Abdeckung und säubern Sie sie mit einem Staubtuch. Den Filter im Inneren können Sie entweder mit dem Staubsauger vorsichtig reinigen oder gleich durch einen neuen Filter ersetzen. Setzen Sie am Ende alles in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammen. Erst dann sollten Sie die Sicherung wieder einschalten.

Wenn Sie Fragen haben oder Schimmel in Ihrer Wohnung feststellen, melden Sie dies bitte umgehend der Verwaltung.

Bei Feststellung von Wasserflecken/Wassertropfen an Decken/Wänden oder von Undichtigkeiten/Brüchen an Armaturen/Rohren in der Mietsache, ist dies unverzüglich an die Hausverwaltung zu melden.

Ist die Ursache in der darüber liegenden Wohnung zu vermuten, versuchen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Nachbarn aufzunehmen, sodass dieser gegebenenfalls den Wasserabsperrhahn zudrehen oder ein Auffanggefäß unterstellen kann, um weitere Schäden zu vermeiden. In manchen Fällen handelt es sich um einen einmaligen Wasseraustritt (z. B. defektes Aquarium, Wasserhahn laufen lassen etc.), welcher keiner Notmaßnahme bedarf.

Befindet sich der Rohrbruch oder die Undichtigkeit in Ihrer Mietsache, ist der Wasserabsperrhahn von Ihnen zuzudrehen oder ein entsprechendes Auffanggefäß zu platzieren.

Nach Meldung durch Sie werden wir eine entsprechende Fachfirma beauftragen zur Ursachenbeseitigung. Über den weiteren Ablauf werden wir Sie anschließend individuell informieren.

Bitte senden Sie uns zur Schadensmeldung Fotos des Wasserschadens zu. Bei größeren Schäden teilen Sie uns bitte die Daten Ihrer Hausratversicherung mit.

Für Notfälle außerhalb der Bürozeiten nutzen Sie die Notdienstnummer des Hauswarts oder der Sanitärfirma, welche sich auf dem Hausaushang im Treppenhaus des Mietobjekts befinden.

Bei Interesse an einem unserer Inserate senden Sie uns über unser Kontaktformular Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu. Nachstehende Unterlagen sind beizufügen:

  • Ausgefüllte Selbstauskunft
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
  • Aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Aktuelle Schufa-Auskunft
  • Personalausweiskopie

Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen durch uns werden wir uns bezüglich eines möglichen Besichtigungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Um Ihr Mietverhältnis ordnungsgemäß zu kündigen bedarf es der schriftlichen Form, d. h. die Kündigung bedarf der eigenständigen Unterschrift aller Mieter*innen und ist erst wirksam, wenn Sie bei uns als Empfänger im Original eingeht. Der Eingang muss bis zum 3. Werktag eines Monats verzeichnet sein, da sich sonst die Kündigungsfrist entsprechend verlängert. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen oder alternativ zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Wir bestätigen Ihr Kündigungsschreiben dann zum entsprechenden Auszugsdatum unter Angabe der geltenden Kündigungsfrist.

Nachstehende Angaben müssen in Ihrem Kündigungsschreiben beinhaltet sein:

  • Absender*innen
  • genaue Bezeichnung der Mietsache (Adresse, Etage, Mieternummer)
  • Kündigungsverlangen zum fristgerechten Auszugsdatum oder Vermerk zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • eigenständige Unterschrift aller Mieter*innen

Der Vorschlag eines potenziellen Nachmieters bietet sich bei dem Wunsch einer vorfristigen Beendigung des Mietverhältnisses oder gewünschten Übernahme von Möbeln und/oder Einbauten durch den Folgemieter an. 

Es besteht für den Mieter die Möglichkeit einen geeigneten Nachmieter vorzuschlagen. Hierzu erfragen Sie zunächst bei uns die aktuellen Mietkonditionen. Nach Erhalt können Sie mit der  Nachmietersuche beginnen. Bitte beachten Sie hierbei, dass nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen geprüft werden können. 

Die Annahme vorgeschlagener Nachmieter*innen ist nicht verpflichtend und erfolgt unter Vorbehalt der Bonitätsprüfung und Zustimmung durch den Vermieter.

Die Wohnung sowie dazugehörige Räume (z. B. Keller) sind durch die Mietpartei zum Übergabetermin grundsätzlich beräumt und in einem sauberen Zustand zu übergeben. Die Schönheitsreparaturen sind gemäß den Vereinbarungen des zugrundeliegenden Mietvertrags auszuführen. Weiterhin sind alle bei Mietvertragsbeginn übergebenen und eventuell zusätzlich angefertigten Schlüssel an die Verwaltung auszuhändigen. Durch die Mietpartei eingebrachte Einbauten sind sach- und fachgerecht zu entfernen.

Bei Übergabe der Wohnung wird durch die Verwaltung ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung, die übergebenen Schlüssel und die Zählerstände (z. B. Strom-, Wasser- und Gaszähler oder Heizkostenverteiler) zum Stichtag erfasst werden. Nach erfolgter Übernahme erhalten Sie eine Abschrift des Protokolls für Ihre Unterlagen.

Kontakt

Sie haben ein Anliegen zu Ihrem bestehenden Mietverhältnis?

Nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular, um sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Lieselotte-Berger-Straße 44
12355 Berlin-Rudow

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